Eins vorweg: Diese Checkliste ersetzt – aufgrund der Komplexität der Sachverhalte und der Vielfalt der Einzelfälle – unter keinen Umständen das persönliche Beratungsgespräch unter Berücksichtigung des konkreten Sachverhalts.
Welche Risiken entstehen für mich als Unternehmer*in?
Neben finanzstrafrechtlichen Konsequenzen besteht noch eine Vielzahl von anderen ungewünschten Risiken:
- Die Nicht-Anerkennung als Betriebsaufwand: Die angefallenen Kosten für eine im Rahmen einer Scheinrechnung verrechnete Leistung dürfen nicht mehr als Betriebsausgabe abgesetzt werden. Dadurch steigt Ihr Gewinn, was zu ungewünschten Steuernachzahlungen führen kann.
- Die Untersagung des Vorsteuerabzugs: Das Finanzamt kann die bereits geltend gemachten Vorsteuerbeträge zurückfordern. Bei großen Projekten kann das schnell hohe Summen ergeben.
- Bei Unterstellung von Beschäftigungsverhältnissen: Belastung mit Sozialversicherungsbeiträgen und sonstigen Lohnnebenkosten
Um die genannten Risiken abzuwenden, gehen Sie am besten die folgenden Punkte durch und dokumentieren Sie auch Entsprechendes:
- Besteht mit dem/der Geschäftspartner*in bereits eine länger andauernde oder eine neue Geschäftsbeziehung?
- Erfüllt Ihr(e) Geschäftspartner*in alle Unternehmereigenschaften? Dazu gehören:
- Verfügt das Unternehmen über eine gültige UID-Nummer (laufende Abfrage via Finanz-Online möglich)
- Wurde das Unternehmen ins Firmenbuch eingetragen?
- Hat das Unternehmen eine aufrechte Gewerbeberechtigung?
- Verfügt das Unternehmen über eine entsprechende Geschäftslokalität?
- Gibt es eine entsprechende Firmenkorrespondenz im branchenüblichen Stil?
- Dokumentation der Leistungserbringung
- Entspricht der Liefer- bzw. Arbeitsschein dem vereinbarten Auftrag?
- Wurden diese laufend abgezeichnet und geprüft?
- Vermeidung von Barzahlungen
SLT-Tipp: Sobald Sie auch nur einen geringen Verdacht haben, dass Ihr(e) Geschäftspartner*in Scheinrechnungen einsetzt, gehen Sie die soeben angesprochenen Punkte durch und vergewissern Sie sich, dass alles in Ordnung ist!
Wie kann ich mich vor den Konsequenzen schützen?
Zusammenfassend ist noch einmal zu erwähnen, dass Sie als Unternehmer*in beim Einsatz von Scheinrechnungen ebenfalls herangezogen werden können, auch wenn Sie völlig gutgläubig gehandelt haben. Gerade deshalb ist eine laufende Prüfung Ihrer Geschäftspartner*innen anhand der angeführten Merkmale sowie eine entsprechende Dokumentation unerlässlich!
Sie haben Fragen? Zögern Sie nicht, uns anzurufen (01/493 13 99) oder unser kostenloses Erstgespräch bei SLT Steuerberatung zu nutzen. Wir freuen uns darauf!

Prof. Mag. Rudolf Siart und Mag. René Lipkovich sind Wirtschaftsprüfer und Steuerberater in Wien.