Firmen, die rechtskräftig als Scheinunternehmen gelten, führt der Fiskus auf einer Sonderliste. Dort finden sich bereits knapp 1.500 Einträge. Wer mit diesen dubiosen Unternehmen Geschäfte macht, gerät häufig selbst ins Visier der Finanzpolizei. Sie geht jetzt noch härter vor. Im Brennpunkt der Ermittlungen der Finanzpolizei stehen Betriebe im Baugewerbe. Übeltäter finden sich aber auch im Transport, in der Reinigungsbranche, im Personalservice oder im Consulting.

Was ist eine Scheinfirma?

Gemäß Sozialbetrugsbekämpfungsgesetz (SBBG) ist als „Scheinunternehmen“ eine Firma ohne realen Geschäftsbetrieb zu verstehen, die hauptsächlich ein Ziel hat: Abgaben zu verkürzen oder sich Leistungen zu erschleichen.

Nach außen erscheinen die betrügerischen Betriebe oft unauffällig. In Wahrheit dienen sie aber einzig der Abgabenhinterziehung und sind gar nicht tatsächlich wirtschaftlich tätig. Stufen die Behörden eine Firma als Scheinunternehmen ein, kommen „bösgläubige“ Auftraggeber*innen sofort in die Haftung: Sie gelten dann selbst als Arbeitgeber*innen, haften für die Löhne und Abgaben.

Risiken für Geschäftspartner

Zusätzlich zu den Haftungen nach dem SBBG droht den Geschäftspartner*innen von Scheinunternehmen weiteres Ungemach. Stufen die Betriebsprüfer einen Auftraggeber als „bösgläubig“ ein, erkennen sie häufig auch Vorsteuern und Betriebsausgaben nicht an. Zudem drohen finanzstrafrechtliche Folgen.

So schützen Sie Ihr Unternehmen

Als Auftraggeber*in sollten Sie neue Geschäftspartner*innen also sorgfältig auswählen und unter die Lupe nehmen: Überprüfen Sie Firmenbuch, Gewerberegister, BMF-Scheinunternehmerliste, UID-Nummer und die HFU-Liste. Dokumentieren Sie im Zweifel akribisch, welche Leistungen ein Betrieb für Sie tatsächlich erbracht hat.

Folgende Warnzeichen können auf eine Scheinfirma hindeuten:

  • Das Unternehmen ist erst kurz auf dem Markt.
  • Gesellschafter beziehungsweise Geschäftsführer wechseln häufig.
  • Die Geschäftsführer sind unbekannt, „Strohmänner“ oder nie erreichbar.
  • Der Auftritt ist unprofessionell. Eine ordentliche Website, ein Firmenlogo, Briefpapier oder gar eine Niederlassung fehlen.
  • Zahlungsabwicklungen sind dubios, Geld fließt auf ausländische Konten.

Besonders tückisch: die „Hybriden“

In der Praxis kommt es häufig zu Konflikten zwischen der Finanz und den Auftraggeber*innen von Scheinfirmen. Denn Letztere agieren oft auch „hybrid“: Neben ihren betrügerischen Machenschaften erbringen sie „echte“ Leistungen für redliche Auftraggeber. In solchen Fällen ist die Aberkennung von Vorsteuern und Betriebsausgaben völlig ungerechtfertigt. Sie muss aber meistens in langwierigen Verfahren mühsam bekämpft werden.

Die Jagd und die Strafen

Die Finanz intensiviert jetzt ihre Jagd auf Scheinfirmen und nimmt dabei gezielt auch deren Geschäftspartner ins Visier.

  • Scheinunternehmen stellen üblicherweise Hunderte Scheinrechnungen aus. Wer solcherart Belege manipuliert, um Geschäftsvorgänge zu verschleiern, muss mit Geldstrafen von bis zu 100.000 Euro rechnen. Liegt ein Abgabenbetrug vor, drohen mehrjährige Freiheitsstrafen.
  • Die Banken aufgedeckter Scheinunternehmen liefern dem Fiskus vermehrt die Daten von deren Geschäftspartnern. Das geschieht über Geldwäsche-Verdachtsmeldungen. Außerdem bekommt die Finanzpolizei demnächst Einsicht in das Kontenregister. Weil bei den Scheinfirmen selbst meist nichts mehr zu holen ist, halten sich die Betrugsbekämpfer an die „greifbaren“ Beitragstäter.

Fazit

Die Betrugsbekämpfung durch den Fiskus ist ein wichtiger Beitrag, um einen fairen Wettbewerb zu sichern. Wenn Sie aber zu Unrecht ins Visier der Finanz geraten, stehen Ihnen Ihre Consultatio-Betreuenden fest zur Seite.


Der Autor

Georg Salcher
Georg Salcher © JENIA SYMONDS

Dr. Georg Salcher ist geschäftsführender Gesellschafter und Steuerberater bei Consultatio in Wien. Er betreut vor allem Kapital- und Personengesellschaften sowie Freiberufler in Fragen der Steuerplanung, Steueroptimierung und des internationalen Steuerrechts. Darüber hinaus begleitet er Unternehmen bei Betriebsprüfungen und Rechtsmittelverfahren.