Wie schnell wir uns an die freundliche Gießkanne gewöhnt haben! Mit 6,7 Prozent des BIP hatte Österreich die vierthöchste Förderquote der EU, getoppt nur von Malta, Ungarn und Frankreich. Betonung auf „hatte“: Förderungen, so die Regierung, bleiben ein wichtiges Werkzeug, aber nur, wenn sie definierte Zwecke erfüllen. Dazu gehören etwa Standortsicherung und positive Umwelteffekte. Künftig gelten bei allen Förderprogrammen des Bundes neun Grundprinzipien. Vier davon betreffen Unternehmen:

Die vier Prinzipien für Unternehmen

  • Befristung statt Dauerzustand. Alle Programme enden nach einem definierten Zeitraum (Sunset Clause). Verlängert werden sie, wenn überhaupt, nur nach sorgfältiger Evaluierung ihrer Wirksamkeit.
  • Wettbewerb statt Gießkanne. Wo möglich, werden Mittel künftig über kompetitive Ausschreibungen vergeben. Statt breiter Basisförderung (wer einreicht, bekommt) gewinnen nun die besten Projekte. Versierte Antragstellende mit überzeugenden Präsentationen sind im Vorteil.
  • Treffsicher statt vage. Künftig haben Förderungen klar definierte Adressaten, etwa bestimmte Branchen, Unternehmensgruppen oder Regionen. Treffsicherheit ist das neue Leitkriterium.
  • Länder und Gemeinden statt Staat. Entscheidungen werden künftig von der unternehmensnächsten Stelle gefällt und verantwortet (Subsidiaritätsprinzip). Der Bund wird nur mehr tätig, wenn es um bundesweite Zuständigkeit oder überregionale Koordination geht.

Kredite statt Zuschüsse

Wie das in der Praxis aussehen soll, ist völlig offen, beklagt Eva Martischnig, Director bei BDO. Fest steht, dass Unternehmen umdenken müssen. Nicht rückzahlbare Förderungen sind künftig das letzte Mittel, an das sie denken sollten, nicht das erste. An ihre Stelle treten Haftungen, Garantien und Kredite. Für die braucht man bloß eine saubere Liquiditätsplanung, belastbares Eigenkapital – und eine gute Beziehung zur Hausbank.