Behördendschungel bremst Wiener Wirtschaft

Bürokratie
09.12.2019

 
Viele Wiener Unternehmer leiden unter teilweise veralteter Bürokratie. Ein Beispiel dafür stellt die undurchsichtige Wiener Gebrauchsabgabe (GAG) dar. Barbara Havel, Landesvorsitzende der Jungen Wirtschaft Wien, erklärt wesentliche rechtlichen Aspekte.

Die GAG ist ein typisches Beispiel dafür, welche Stolpersteine den Wiener Unternehmen oftmals in den Weg gelegt werden. Wien erhebt als pulsierende Weltstadt eigentlich auch den Anspruch, ein attraktiver Wirtschaftsstandort zu sein – und ganz falsch ist das ja auch nicht. Die Scheinwerferbeleuchtung für Wiener Unternehmen kostete bis dato knapp 10 Euro pro Scheinwerfer und Jahr. Ab 1. Jänner 2020 waren 50 Euro vorgesehen – dank dem Aktionismus der Jungen Wirtschaft wurde dieser Betrag immerhin auf 30 Euro pro Scheinwerfer und Licht gesenkt.

Für Luftraum muss man zahlen – nur in Wien

Die Scheinwerfer-Thematik ist in diesem Fall bezüglich der Handhabung und des Verständnisses eine der einfacheren. Ganz anders sieht die Situation bei beleuchteten Schildern, beispielsweise über einem Lokal, aus. Hier beträgt die Mindestsumme für den Benutzungsvertrag 100 Euro. Will man ein beleuchtetes Schild also aufhängen, muss man neben den Kosten noch mit einem zweiteiligen Verfahren rechnen. Im ersten Schritt ist dies ein Verwaltungsverfahren, bei welchem die Behörde sechs Monate für die Antragsprüfung Zeit hat. Werden alle Voraussetzungen erfüllt, wird im zweiten Schritt ein Immobilienvertrag von der MA 28 erstellt und im besten Fall eine Bewilligung erteilt. „Kurz gesagt: Man schließt einen Vertrag mit der Stadt Wien ab. Problematisch ist bei diesem Vertrag der Rechtsanspruch, der nicht gegeben ist. Denn das bedeutet in diesem Fall, dass trotz Erfüllung aller Voraussetzungen keine Bewilligung von der Stadt Wien ausgehändigt werden muss, da es sich um einen privatwirtschaftlichen Vertag handelt“, sagt Havel. Es hängt also weitgehend von nicht nachvollziehbaren Faktoren ab, ob UnternehmerInnen eine Bewilligung bekommen oder nicht. Genau an dieser Stelle macht die Junge Wirtschaft Wien auf die Willkür der Behörden aufmerksam: Erst 2013 wurden die Tarife für neue Schilder erhöht und mit Ende 2018 sind Benutzungsverträge auch für jene Schilder ausgelaufen, die bereits vor 2013 bewilligt wurden. Für UnternehmerInnen die pure Rechtsunsicherheit.

Aus diesem Grund fordert die Junge Wirtschaft, die Bewilligung der beleuchteten Schilder wieder ins Gebrauchsabgabengesetz zu verlagern. Somit würde die Erfüllung aller Voraussetzungen automatisch eine Bewilligung bedeuten. Denn durch das im Gebrauchsabgabengesetz angewendete Verwaltungsrecht besteht die Verpflichtung, einen Antrag, soweit alle Voraussetzungen erfüllt wurden, mit Bescheid zu beenden.

Pauschalierungsmodell wäre eine Lösung

„Grundsätzlich ist zu sagen, dass wir uns als Junge Wirtschaft nicht gegen die Gebrauchsabgaben oder das Gebrauchsabgabengesetz aussprechen möchten. Bewilligungsprozesse, Bescheidausstellungen und damit verbundene Kosten sollen nachvollziehbar sein und rasch erfüllt werden“, so Havel. Bis dato hat die Wirtschaftskammer Wien alle Tabellen für UnternehmerInnen mit anfallende Kosten und Maßen zur Verfügung gestellt. Jedoch ist die Bezeichnung im täglichen Sprachgebrauch nicht gang und gäbe und für UnternehmerInnen somit oft schwer nachvollziehbar. Ein Pauschalierungsmodell würde eine enorme Vereinfachung für alle Beteiligten mit sich bringen. Damit wäre innerhalb einer Kategorie geregelt, welche Gegenstände noch Teil der Pauschale sind. Überschreitet man das Limit, befindet man sich in der nächstgrößeren Kategorie. Zudem wäre gemäß dem Pauschalierungsmodell kein Antrag zu stellen, sondern es wird lediglich eine Information an die Behörde übermittelt. Diese prüft dann alle Gegebenheiten unter Einhaltung einer kurzen Frist. Wird nicht innerhalb der Frist reagiert, oder werden alle Voraussetzungen erfüllt, kann die/der Unternehmer/in davon ausgehen, dass keine weiteren Schritte mehr notwendig sind und ein Bescheid ausgestellt wird. „Durch dieses Modell würde das komplizierte, zweiteilige Verfahren mit willkürlichen Vorgehensweisen auf ein einziges, klar strukturiertes Verfahren reduziert werden“, sagt Havel.

Ein gesetzlicher Rahmen ist notwendig

Wer an dieser Stelle davon überzeugt ist, dass trotz vorhandener Schilder und Lichter keine Bewilligungen und Kosten auf ihn/sie zukommen, sollte sich der Tatsache bewusst sein, dass neuerdings bereits mehrere Personen von der Stadt Wien beauftragt wurden, um in den Wiener Bezirken die Bewilligungen und Zahlungen zu kontrollieren. Natürlich braucht es einen gesetzlichen Rahmen, und selbstverständlich müssen bestimmte Verfahren eingehalten werden. Schließlich soll sich niemand in einem rechtsfreien Raum bewegen. „Wenn aber Rahmenbedingungen vorgegeben werden, die skurril, umständlich und intransparent sind, werden diese für viele Geschäftsleute im besten Fall zum Ärgernis und im schlechtesten Fall zum Hemmschuh für das Wirtschaftsleben. Daher täte uns allen weniger Bürokratie gut!“, so Havel abschließend.