Wer als Unternehmer zwei Stromangebote nebeneinanderlegt, schaut zuerst auf eine Zahl: den Arbeitspreis in Cent pro Kilowattstunde. Das ist verständlich, weil sich diese Zahl leicht vergleichen lässt. Nur bildet sie eben nicht die gesamte Rechnung ab, die am Jahresende auf dem Konto landet.
Drei Bestandteile, nur einer davon beeinflussbar
Der Strompreis setzt sich aus drei Teilen zusammen: dem Energiepreis, dem Netzentgelt und den Steuern und Abgaben. Der Energiepreis ist jener Anteil, den der Lieferant für die gelieferte Energie erhält – hier stehen die Anbieter im Wettbewerb zueinander, und jeder legt seinen Preis selbst fest. Das Netzentgelt hingegen fließt an den jeweiligen Netzbetreiber und wird nicht von diesem selbst bestimmt, sondern von der Regulierungskommission der E-Control festgesetzt.
Es setzt sich seinerseits aus mehreren Komponenten zusammen: dem Netznutzungsentgelt für Errichtung, Ausbau und Betrieb des Netzes, einem Netzverlustentgelt für Leitungsverluste sowie einem Entgelt für Mess- und Zähleinrichtungen. Steuern und Abgaben werden von Bund, Ländern oder Gemeinden erhoben – etwa die Elektrizitätsabgabe, die im Elektrizitätsabgabegesetz des Bundes geregelt ist und 2026 für Unternehmen 0,82 Cent pro Kilowattstunde beträgt, für Haushalte 0,1 Cent. Auf alle drei Bestandteile zusammen kommen zusätzlich 20 Prozent Umsatzsteuer.
Nach einer aktuellen Aufstellung der Wirtschaftskammer Österreich entfallen auf den Energiepreis rund 41 Prozent des Strompreises, auf Netzkosten rund 32 Prozent und auf Steuern und Abgaben rund 27 Prozent. Nur der erste dieser drei Blöcke lässt sich durch die Wahl des Lieferanten aktiv beeinflussen, die übrigen zwei Drittel sind unabhängig vom gewählten Anbieter weitgehend vorgegeben.
Grundpreis und Laufzeit gehören in denselben Vergleich
Neben dem Arbeitspreis kann ein Angebot auch einen Grundpreis enthalten, der unabhängig vom tatsächlichen Verbrauch anfällt. Ein niedriger Arbeitspreis kann einen hohen Grundpreis ausgleichen, muss es aber nicht. Dazu kommen Vertragslaufzeit, Kündigungsfristen und mögliche Verlängerungsklauseln.
Die Wirtschaftskammer empfiehlt Unternehmen, vor einem Wechsel genau diese Punkte gemeinsam zu prüfen: Arbeitspreis, Grundpreis, Vertragslaufzeit, Kündigungsfristen, Preisgarantien, Verlängerungsklauseln und Zusatzgebühren. Der günstigste Arbeitspreis macht ein Angebot damit noch nicht automatisch zum günstigsten Gesamtpaket – dafür braucht es den Blick auf alle Vertragsbestandteile gemeinsam.
Preisgarantie heißt nicht immer dasselbe
Am Markt lassen sich im Wesentlichen drei Vertragstypen unterscheiden. Beim Standardprodukt ohne Preisgarantie ist der Arbeitspreis zwar fixer Vertragsbestandteil, der Lieferant darf ihn aber unter Einhaltung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen und nach rechtzeitiger schriftlicher Ankündigung ändern; dagegen besteht ein Widerspruchsrecht, verbunden mit der Möglichkeit, sofort zu einem anderen Anbieter zu wechseln.
Produkte mit Preisgarantie fixieren den Preis für einen bestimmten Zeitraum – eine automatische, indexbasierte Anpassung greift laut E-Control erst nach Ablauf dieser Garantie. Bei Produkten mit automatischer Preisanpassung, von manchen Anbietern „Floater“ genannt, ändert sich der Preis dagegen in kürzeren Abständen automatisch, gekoppelt an einen längerfristigen Index.
Eine Preisgarantie bezieht sich naturgemäß nur auf jenen Teil, den der Lieferant selbst festlegt, also den Energiepreis – auf Netzentgelt sowie Steuern und Abgaben hat auch ein Vertrag mit Preisgarantie keinen Einfluss, da diese Bestandteile unabhängig vom Lieferanten feststehe.
Verbrauch und Vergleichsmethode passen zusammen
Wie ein Vergleich sinnvoll gelingt, hängt auch vom Jahresverbrauch ab. Für Betriebe bis 100.000 Kilowattstunden Jahresverbrauch bieten E-Control und Wirtschaftskammer gemeinsam den Gewerbe-Tarifkalkulator an, der auf Basis von Postleitzahl und tatsächlichem Verbrauch vergleicht.
Oberhalb dieser Grenze werden Energiepreise laut E-Control in den meisten Fällen individuell zwischen Lieferant und Kunde verhandelt, wobei die Preisentwicklung an der Strombörse eine wichtige Verhandlungsgrundlage liefert. Die E-Control bietet für diese größeren Betriebe zusätzlich den KMU-Energiepreis-Check an, mit dem sich der eigene Strompreis mit dem Branchenschnitt vergleichen lässt.
In beiden Fällen gilt: Der zugrunde gelegte Jahresverbrauch muss bei allen verglichenen Angeboten derselbe sein, sonst vergleicht man unterschiedliche Dinge miteinander. Bei Betrieben mit Leistungsmessung können außerdem hohe Leistungsspitzen die Netzkosten beeinflussen. Davon zu unterscheiden sind dynamische Stromtarife, bei denen sich der Energiepreis beispielsweise anhand von Viertelstundenpreisen am Spotmarkt verändert.
Fazit
Der Arbeitspreis ist der sichtbarste Teil der Stromrechnung eines Unternehmens, aber eben nur ein Teil davon. Seriös vergleichen lassen sich zwei Angebote erst, wenn ihnen derselbe Verbrauch, derselbe Zeitraum und vergleichbare Vertragsbedingungen zugrunde liegen – für sich genommen sagt ein einzelner Cent-Betrag beim Arbeitspreis wenig darüber aus, welches Angebot am Ende tatsächlich günstiger ist.
Der Autor

Patrick Stöhr ist Inhaber von StruGa Energiepartner und beschäftigt sich mit Strom- und Gastarifen für Haushalte und Unternehmen in Österreich.
