Grundsätzlich sind für Arbeitnehmer*innen Zuschläge für die ersten zehn Überstunden im Monat im Ausmaß von höchstens 50 Prozent des Grundlohns und insgesamt höchstens 120 Euro monatlich steuerfrei. Für die Jahre 2024 und 2025 galt eine befristete Ausweitung dieser Regelung: In diesen beiden Jahren waren die ersten 18 Stunden und insgesamt 200 Euro monatlich steuerfrei.
„Diese Regelung wäre mit 1. Jänner 2026 ausgelaufen, hätte man sich nicht im letzten Moment zu einem Kompromiss durchgerungen“, berichtet Friedrich Scheck, Steuerberater und geschäftsführender Partner bei Auditreu. Lohnverrechner müssen sich an neue Zahlen gewöhnen: Für 2026 sind die ersten 15 Überstunden, wieder im Ausmaß von höchstens 50 Prozent des Grundlohns und mit insgesamt 170 Euro monatlich steuerfrei. Ab 2027 soll dann wieder alles beim Alten sein, dann wird wieder auf die ursprünglichen zehn Stunden und 120 Euro monatlich reduziert.
Aufrollung bis Ende Mai
„Ärgerlich war, dass sich die Legislative erst sehr spät zu diesem Kompromiss für das Jahr 2026 durchgerungen hat“, bemerkt Scheck. „Außerdem wurde der Initiativantrag erst Ende des Jahres 2025 eingebracht. Deshalb muss in vielen Unternehmen der Jänner 2026 aufgerollt werden, um die günstigere Regelung für die ArbeitnehmerInnen in Anspruch nehmen zu können.“ Diese Aufrollung hat bis spätestens Ende Mai 2026 zu erfolgen.

Friedrich Scheck, Steuerberater und geschäftsführender Partner bei Auditreu © Auditreu
„Diese Regelung wäre mit 1. Jänner 2026 ausgelaufen, hätte man sich nicht im letzten Moment zu einem Kompromiss durchgerungen.“
Zeitgleich mit dem Initiativantrag wurde eine für Arbeitnehmer*innen positive Klarstellung im Zusammenhang mit dem Feiertagsarbeitsentgelt vorgenommen. Das wurde in der Vergangenheit steuerlich oft nicht einheitlich behandelt. Die gute Nachricht: „Nun wurde klargestellt, dass dieses Entgelt bis 400 Euro steuerfrei ist.“ Auch hier muss die Aufrollung für Jänner bis spätestens Ende Mai 2026 erfolgen