Nachhaltigkeits-report

Wozu berichten?

CSR; Nachhaltigkeit
23.03.2022

 
Greenwashing vermeiden, den grünen Umbau der Wirtschaft finanzieren. Was „grüne Wirtschaftstätigkeiten“ sind, soll die EU-Taxonomie festlegen. Auf Unternehmen kommen dadurch neue Offen­legungsanforderungen zu.
no greenwash!

Wann ein Unternehmen nachhaltig wirtschaftet, das versucht die EU-Taxonomie zu beantworten. Dabei handelt es sich quasi um ein Klassifizierungssystem für nachhaltige Finanzprodukte – genauer gesagt um eine in Brüssel erarbeitete Liste aller ökologisch nachhaltigen Wirtschaftstätigkeiten. Das Regelwerk zielt in der ersten Phase vor allem auf große Unternehmen ab, die sich ihr Geld an der Börse besorgen. Wo, wie und in welchem Umfang Finanz- und Nichtfinanzunternehmen berichten müssen, weiß Marina Luggauer, Expertin bei KPMG: „Betroffen von der EU-Taxonomie sind jene Unternehmen, die bereits jetzt zur Offenlegung nichtfinanzieller Informationen verpflichtet sind, gemäß dem Nachhaltigkeits- und Diversitätsverbesserungsgesetz (NaDiVeG). Durch die Richtlinie über die Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen (CSRD-Richtlinie) wird sich dieser Kreis der unter Artikel 8 der Taxonomie-Verordnung fallenden Unternehmen vergrößern.“

KMU durch Partner gefordert
Für KMU wird es auch künftig keine rechtliche Verpflichtung zur Erstellung von Nachhaltigkeitsberichten geben, außer sie sind an der Börse gelistet. „Die EU-Regulatorien werden einen KMU-Standard bringen, welcher Grundlage für die Erstellung auch auf freiwilliger Basis sein wird“, erklärt die Wirtschaftsprüferin Brigitte Frey. „Anforderungen von Akteuren in der Wirtschaft werden ein Mindestmaß an nichtfinanziellen Informationen von KMU notwendig machen.“ Das bedeutet, auch kleine und mittelständische Unternehmen werden künftig von ihren Lieferanten, Kunden oder Banken gefragt werden, wie es um ihre Nachhaltigkeit bestellt ist. „Was unternehmen Sie in Ihrem Betrieb, damit wir gemeinsam die Klimaziele bis 2050 erreichen?“ Diese Frage wird vielen Betrieben vielleicht schon demnächst ihr Bankberater stellen, wenn sie um eine Finanzierung ansuchen. Seit dem 1. Juli 2021 gilt nämlich als Leitlinie für die Kreditvergabe von Banken: „Institute sollen die mit ESG-Faktoren verbundenen Risiken des Kreditnehmers, insbesondere Umweltfaktoren und die Auswirkungen auf den Klimawandel, sowie die risikomindernden Maßnahmen des Kreditgebers bewerten“, wie es die Europäische Bankenaufsicht formuliert. ESG ist die Abkürzung für Environmental, Social and Governance. Zu den Umweltzielen zählen etwa Eindämmung von Klimawandel und Treibhausgasemissionen, sprich CO2-Reduktion in Unternehmen, sorgfältiger Umgang mit wertvollen Rohstoffen. Arbeitsbedingungen, Gesundheit und Sicherheit, Gleichbehandlung der Geschlechter beschreiben die sozialen Faktoren. Und von der Unternehmensführung wird erwartet, dass Vorstandsgehälter angemessen sind, Steuern bezahlt werden und es künftig keine Korruption mehr gibt.

Drehscheibe Finanzsektor
„Der Green Deal und im Speziellen der EU-Aktionsplan zur Finanzierung nachhaltigen Wachstums werden vieles im Kredit- und Veranlagungsgeschäft verändern“, unterstreicht Herta Stockbauer. „Oberstes Ziel des ambitionierten Aktionsplans ist es, die Kapitalflüsse auf nachhaltige Investitionen zu lenken“, erklärt die Vorstandsvorsitzende der BKS Bank und respACT-Vizepräsidentin. Gemeinsam mit ihren Kunden will sie das Volumen an nachhaltigen Finanzierungen sukzessive erhöhen und dadurch einen wertvollen Beitrag zur Erreichung der Klimaziele leisten: „Finanzielle Risiken, die sich aus dem Klimawandel ergeben, sollen dadurch langfristig bewältigt werden.“
Aus dem Blickwinkel der Wirtschaftsprüfung meint Brigitte Frey: „Der Druck in der Lieferkette wird steigen.“ Denn viele KMU dienen als Zulieferer oder Dienstleister für Unternehmen, die wiederum entsprechende Nachhaltigkeitsnachweise erbringen müssen. „Die Welt wird komplexer und Entwicklungen wie beispielsweise die Digitalisierung krempeln ganze Branchen um. Sich systematisch mit nachhaltiger Entwicklung im Unternehmen und dem Reporting sowie dem Controlling zu befassen, führt konsequenterweise zu einem zukunftsfähigen Geschäftsmodell. Diese Auseinandersetzung sorgt für eine vielschichtige Absicherung des Geschäfts. Dabei ist Resilienz in zweierlei Hinsicht gefordert: Flexibilität ebenso wie Robustheit.“ Sie rät KMU daher, sich an etablierten Standards zu orientieren, „um sich zeitnahe auf einer Lernkurve vorwärts zu arbeiten und um in der Transformation aufzuschließen“.
Wie Nachhaltigkeitsmanagement in einem KMU mit 50 Mitarbeitern aussehen kann, zeigt das Beispiel der Druckerei Janetschek. Neben den UN-Nachhaltigkeitszielen SDGs (Sustainable Development Goals) sind für den Gewerbebetrieb die Anforderungen der „Eco Management Audit Scheme“-Verordnung und die darin enthaltene ISO 14001 wichtige Leitwerke zur Erstellung eines Nachhaltigkeitsberichtes. Gemeinsam bieten diese Standards einen guten Startpunkt, die erforderlichen Informationen zu erheben und aufzubereiten.
Manfred Ergott, Leiter Verkauf und Marketing, erklärt, wie die Druckerei Janetschek das sperrige Thema angepackt hat: „Wir haben 2003 mit dem Umweltzeichen begonnen, später sind Rohstoffzertifikate dazugekommen. Wir sind Klimabündnisbetrieb und wir führen das Österreichische CSR-Gütesiegel für Druckereien. Das EMAS-Umweltmanagementsystem war ein ganz wichtiger Beitrag in der Entwicklung.“ Im Jahr 2010 hat die Druckerei ihren ersten Nachhaltigkeitsbericht herausgegeben, der seither alle drei Jahre neu erstellt wird. Dazwischen gibt es jährlich eine aktualisierte Umwelterklärung.

Info

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