Was die neue Kryptosteuer bringt

Geldanlage
22.03.2022

 
Über neue Steuern freut sich meistens nur der Fiskus. Doch es gibt auch aus Anlegersicht positive Aspekte, wie Alina Nöckler von Mazars Austria analysiert.
Alina Noeckler, Mazars Austria

„Jede neue Steuer hat etwas erstaunlich Ungemütliches für diejenigen, die sie zahlen müssen!“ – das Zitat ist von Bismarck, aber wohl noch immer gültig. Steuern sind nicht populär. Demnach hat auch die mit dem 1. März neu eingeführte Besteuerung keine Begeisterungsstürme ausgelöst. Österreich hat damit eine internationale Vorreiterrolle eingenommen. Doch ist diese „neue“ Steuer wirklich nur nachteilig? Sicher für jene, die in Bitcoin, Etherium & Co in einer Art Goldgräberstimmung die Chance auf hohe Gewinne sehen oder jene, denen es um einen Casino-Nervenkitzel geht.

Man kann ihre Besteuerung aber auch anders bewerten: Kryptowährungen werden dadurch aus steuerlicher Sicht mit anderen Kapitaleinkünften gleichgestellt und verlieren somit nach und nach den Beigeschmack eines anrüchigen Zahlungsmittels für das Darknet.

Punkt zwei: Krieg und Pandemie sorgen – neben all dem menschlichen Leid – auch für eine extreme Volatilität der Aktienmärkte. Kryptomärkte unterliegen generell extremen Schwankungen. Durch die neu eingeführte Besteuerung können Gewinne aus herkömmlichen Kapitaleinkünften (Zinsen, Dividenden, Gewinne aus Veräußerungen) mit Verlusten aus öffentlich angebotenen Kryptowährungen ausgeglichen werden – und umgekehrt. Die Option des Verlustausgleichs ist vor allem für Anleger*innen günstig, die gerne ihr Risiko streuen.

Punkt drei: Durch die Gesetzesänderung ist der Tausch von Coins in eine andere Kryptowährung steuerfrei gestellt. Bei rasanten Wertänderungen – und die stehen bei Kryptogeld ja auf der Tagesordnung, können Anleger*innen ihr Investment in eine andere Kryptowährung tauschen und es fällt keine Steuer an.

Punkt vier und ganz klar: Steuerhinterziehung wird verhindert oder zumindest erschwert. Natürlich besteht das Risiko, dass Anleger*innen ihre Investitionen in ausländischen Kryptobörsen tätigen – das lässt sich aber durch einen grenzüberschreitenden Informationsaustausch eindämmen.

Punkt fünf: Der Steuersatz von 27,5 Prozent kann durch die Regelbesteuerungsoption optimiert werden – das bedeutet, dass etwa gering verdienende Student*innen in Bitcoin & Co investieren können, und für allfällige Gewinne nicht 27,5 Prozent Steuern zahlen, sondern den für sie geltenden Einkommensteuersatz.

In El Salvador sind Bitcoin seit dem Vorjahr gesetzlich anerkanntes Zahlungsmittel. Die USA wollen den digitalen Dollar einführen, ein digitaler Euro wird diskutiert und wohl kommen. Natürlich – siehe Bismarck – zahlt kaum jemand gerne Steuern. Ich sehe in der Besteuerung von Kryptowährungen jedoch einen ersten und guten Schritt in Richtung Akzeptanz dieser neuen Währungsform als gleichwertige Anlageform.