Immer mehr Lieferanten werden Opfer von Bestellbetrug

Kreditversicherung
28.02.2019

 
„Bestellbetrug ist ein Thema, über das geschädigte Unternehmen nicht gerne reden, das aber dennoch weltweit im Steigen ist und auch immer mehr österreichische Lieferanten betrifft“, warnt Peter Androsch, Geschäftsführer vom  Kreditversicherungsmakler A.C.I.C. Die Vorgehensweise der Kriminellen ist meist ähnlich. Androsch erklärt, welche Warnsignale es gibt und wie sich Unternehmen schützen können.
"Einen typischen Fall von Fake Buyer Fraud gibt es nicht“,meint Peter Androsch, Geschäftsführer von A.C.I.C.
"Einen typischen Fall von Fake Buyer Fraud gibt es nicht“,meint Peter Androsch, Geschäftsführer von A.C.I.C.

Der Spott im Internet war groß, als vor drei Jahren ein großer heimischer Flugzeugzulieferer dem „Fake President Fraud“ aufgesessen ist. Nun gibt es einen neuen Trick, der auch in Österreich vermehrt auftritt und in Fachkreisen als „Fake Buyer Fraud“ bzw. „Fake Orders“ bezeichnet wird. „Diese Art von Bestellbetrug betrifft ebenfalls den B2B-Bereich und verursacht daher große Schäden, falls ein Unternehmen den Betrügern auf den Leim geht. Anders als beim Fake-Präsidenten-Trick werden die Mitarbeiter per E-Mail nicht aufgefordert Geld zu überweisen. Vielmehr werden von Fake-Kunden Waren bestellt, die zwar geliefert, aber niemals bezahlt werden“, erklärt Peter Androsch, geschäftsführender Gesellschafter des Kreditversicherungsmaklers A.C.I.C. „Fake Orders“ fallen in der Praxis sogar bereits viel häufiger auf fruchtbaren Boden, weil bei Routine-Bestellungen niemand so leicht Verdacht schöpft. Aber auch bei potenziellen Neukunden kann es zu Betrugsfällen kommen: Gerne stehlen Betrüger auch die Identität von Unternehmen mit sehr guter Bonität und tätigen in deren Namen Bestellungen.

Wirtschaftskriminalität ist generell im Steigen
Laut Kriminalstatistik ist die Zahl der angezeigten Fälle von Wirtschaftskriminalität in Österreich von 2008 bis 2017 von 43.252 auf 55.308 Fälle gestiegen, bei Cybercrime gab es gar einen Zuwachs von 3.291 auf 16.804 Fälle. Zugleich dürfte die Dunkelziffer höher liegen. Viele Fälle spielen sich auch bei Geschäftsbeziehungen im Ausland ab. „Einen typischen Fall von Fake Buyer Fraud gibt es nicht“, stellt Androsch klar. In etwa könnte dies aber in der Praxis so ablaufen: Ein österreichischer Fleischexporteur, dessen LKW laufend vor dem Geschäft eines italienischen Händlers vorfährt, wird von Kriminellen beobachtet. Diese eruieren, welche Fleischqualität der echte Händler für gewöhnlich ordert und geben in dessen Namen bei den Österreichern eine Bestellung auf. Allerdings lassen sie sich die auf Ziel gekaufte Ware diesmal in ein anderes Lager liefern. Dort wird sie zwar übernommen, aber niemals bezahlt.

Schäden von herkömmlicher Warenkreditversicherung nicht gedeckt
„Besonders tragisch für die betroffenen Lieferanten ist, dass ‚Fake Buyer Fraud‘ von einer herkömmlichen Warenkreditversicherung nicht abgedeckt wird, auch wenn für den vermeintlichen Kunden eine Versiche-rungssumme bereitgestellt wurde. Aufgrund des gehäuften Auftretens bieten einige Kreditversicherer aller-dings bereits Ergänzungen zu bestehenden Polizzen an“, erzählt Androsch, der die Entwicklung im Kredit-versicherungsmarkt seit Jahren beobachtet und auch Vorstandsmitglied beim internationalen Kreditversi-cherungsmaklerverband BARDO ist. Neben der Sorgfalt bei der Auswahl der Kreditversicherung spiele die Prävention eine wichtige Rolle für die Lieferanten, um sich vor „Fake Buyer Fraud“ zu schützen.

Für Lieferanten hat Androsch sieben Tipps parat, wie sie Warnsignale erkennen können:

1) Sensibilisieren Sie Ihre Mitarbeiter, dass langjährige Geschäftsbeziehungen besonders anfällig für Fake Orders sind, weil Betrüger bevorzugt die Identität von Bestandskunden annehmen.
2) Achten Sie bei E-Mail-Anfragen nicht nur auf Rechtschreibfehler, sondern auch ob die Formulierung vom üblichen Wording abweicht, denn die Rechtschreibung der Betrüger wird immer besser.
3) Überprüfen Sie jeden Buchstaben in der Web- und der E-Mail-Adresse bei Anfragen von Kunden. Eine Anfrage von [email protected] statt wie üblich von [email protected] bleibt oft unbemerkt.
4) Im Zweifel beim Kunden rückfragen und dabei keinesfalls die im E-Mail angegebene Telefonnum-mer verwenden. Zudem könnte im E-Mail ein Link zu einer gefälschten Website gesetzt worden sein.
5) Jede Mitteilung des Kunden, dass es eine Änderung seiner Adresse, Telefonnummer, Kontoverbin-dung oder Lieferadresse gibt, ist als verdächtig anzusehen und muss überprüft werden.
6) Weicht der Sitz des Kunden von der Lieferadresse ab, kann ein Blick in einen Onlinekartendienst bzw. in Street View Aufschluss geben.
7) Legen Sie Regeln fest, deren Einhaltung von jedem Mitarbeiter dokumentiert werden muss.