E-Learning - Fragen, Antworten, Vorteile

Weiterbildung
24.11.2021

 
Weiterbildung

Worin liegen die Vorteile von E-Learnings?

E-Trainings bieten Unternehmen diverse Vorteile. Einer ist beständige Qualität, da die Unterweisungen immer in derselben Weise und im selben Umfang durchgeführt werden. Ein weiterer Vorteil liegt darin, dass die Trainings ortsunabhängig über mobile Geräte sowie am Stand-PC durchgeführt werden können. Darüber hinaus können die zu Unterweisenden die e-Trainings flexibel dann absolvieren, wenn es Ihre Arbeitszeiteinteilung erlaubt.

Wie profitieren Lernende von digitalen Schulungen?

Übungen, Quizzes, Videos, schrittweise Arbeitsanleitungen, Fotos und Fragestellungen lockern die Inhalte auf und nehmen auf unterschiedliche Lerntypen Rücksicht. Alle Inhalte können jederzeit wiederholt werden.  Die Konzentration auf das Wesentliche und eine verständliche Sprache stehen im Mittelpunkt. Die multimediale Aufbereitung macht die Inhalte abwechslungsreich und greifbar.

Sind die Kurse auch zur Schulung fremdsprachiger Mitarbeiter*Innen geeignet?

Die Kurse sind grundsätzlich simpel gestaltet, sie bieten visuelle Unterstützung und sind unkompliziert in der Abwicklung. Diverse E-Trainings stehen darüber hinaus sowohl in Deutsch als auch in Englisch zur Verfügung.

Kann durch E-Learning der organisatorische Aufwand verringert werden?

Ja, durch die exakte Zuweisung der notwendigen Unterweisungen auf die Personen und die automatischen Kontrollen, wird der Zeitaufwand im Unternehmen erheblich reduziert.

Wie steht es um die Nachweisbarkeit?

Das System sorgt für eine lückenlose Nachweiskette, wer eine Unterweisung wann und mit welchem Ergebnis durchgeführt hat.

Wird auch das Haftungsrisiko im Bereich Arbeitssicherheit für Geschäftsführer gesenkt?

Das Haftungsrisiko bei Arbeitsunfällen wird gesenkt. Ein Test am Ende jeder Unterweisung garantiert, dass vermittelte Inhalte auch verstanden wurden. Unternehmen erhalten einen schriftlichen Nachweis der Mitarbeiter-Unterweisung. Die erfolgreiche Absolvierung der e-Training-Programme ist lückenlos dokumentiert und im Fall der Fälle ein hieb- und stichfestes Argument vor Gericht.

Wurden die Kurse zum Themenbereich Arbeitssicherheit rechtskonform erstellt?

Mit den e-Learning Programmen zum Thema Arbeitssicherheit werden die Inhalte der Informationspflicht nach § 12 ASchG für die jeweilige Zielgruppe, sowie die wiederkehrende Unterweisungspflicht nach § 14 ASchG abgedeckt. Die einzelnen Inhalte der Module wurden von unabhängigen Experten getestet. Die Eignung als elektronische Unterweisung wurde bestätigt.

Was sagt die AUVA zum Thema E-Learning?

„Die grundsätzliche Eignung von e-Learning als unterstützendes Medium zur Unterweisung nach § 14 ASchG wurde von der AUVA unter bestimmten Voraussetzungen bestätigt. Die Module ersetzen jedoch nicht die persönliche, arbeitsplatzbezogene Unterweisung nach § 14 ASchG.”

Kann ich meine Mitarbeiter selbst anmelden?

Wenn Sie Kurse für mehrere Mitarbeiter*Innen erwerben, legen Sie diese einfach im System an und weisen ihnen die Kurse zu.

Welchen Nachweis bekommt man nach positiver Absolvierung eines E-Learnings?

Alle Kurse schließen mit einem Zertifikat ab, das Aufschluss über die erlernten Inhalte sowie über das Abschlussdatum gibt. Dies ist wichtig, wenn es sich um Inhalte handelt, die regelmäßig zu unterweisen sind.

Für alle weiteren Fragen wenden Sie sich bitte an:

T: +43 1 54664 555
E[email protected]