Safety First

Arbeitssicherheit
05.11.2019

Vorsicht ist bekanntlich besser als Nachsicht. Vor allem, wenn es um die Gesundheit der Angestellten geht. Acht Fragen an die Allgemeine Unfallversicherungsanstalt (AUVA) zum Thema Prävention.

WIE VIELE ARBEITSUNFÄLLE PASSIEREN IN ÖSTERREICH PRO JAHR?
Im Jahr 2018 wurden insgesamt 109.997 anerkannte Arbeitsunfälle und 14.494 Wegunfälle verzeichnet. Als Wegunfälle gelten Unfälle, die auf dem Weg zur Arbeitsstätte oder auf dem Weg von der Arbeit nach Hause passieren.

WELCHE BRANCHEN VERZEICHNEN DIE MEISTEN UNFÄLLE?
Die höchste Unfallrate verzeichnete mit 66,7 Arbeitsunfällen pro 1.000 Beschäftigungsverhältnisse der Bausektor. In absoluten Zahlen betrachtet, steht die Branche „Produktion“, worin die Herstellung von Waren zusammengefasst wird, mit 19.114 Arbeitsunfällen an erster Stelle. 17.430 Arbeitsunfälle ereigneten sich bei Dienstnehmern im Bauund Baunebengewerbe. Nach Berufsgruppen aufgegliedert passierten 2018 die meisten Arbeitsunfälle beim Verkaufspersonal in Handelsgeschäften (4.910 Arbeitsunfälle), gefolgt von Maurern und verwandten Berufen (4.055 Arbeitsunfälle) sowie Lkw-Fahrerinnen und -Fahrern (3.544 Arbeitsunfälle).

WAS SIND DIE HÄUFIGSTEN BERUFSKRANKHEITEN?
Die häufigste anerkannte Berufskrankheit war 2018 die Schwerhörigkeit durch Lärm (640 Fälle), gefolgt von Hauterkrankungen (124 Fälle) und asbestbedingten Erkrankungen von Lunge, Kehlkopf oder Rippenfell (108 Fälle).

WAS SIND DIE HÄUFIGSTEN UNFALLURSACHEN?
Die häufigsten Unfallursachen waren der „Kontrollverlust“ über Maschinen, Transportmittel und Werkzeuge (34.410 Arbeitsunfälle), „Sturz und Absturz“ (18.859 Arbeitsunfälle) sowie „Bewegung des Körpers ohne körperliche Belastung“, wie zum Beispiel unkoordinierte Bewegungen, Zusammenstöße oder Treten auf scharfe Gegenstände (17.989 Arbeitsunfälle).

WIE LANGE FALLEN DIE ANGESTELLTEN DURCHSCHNITTLICH AUS?
1.389.315 Krankenstandstage gingen 2018 auf von der AUVA anerkannte Arbeitsunfälle von Erwerbstätigen zurück. Dazu kommen 209.174 Krankenstandstage aufgrund von Wegunfällen. Im Durchschnitt sind Erwerbstätige nach einem Arbeitsunfall 14,79 Tage im Krankenstand und 16,78 Tage nach einem Wegunfall.

WELCHE KOSTEN ENTSTEHEN DARAUS DEM GESUNDHEITSSYSTEM UND DEN ARBEITGEBERN PRO JAHR?
Für Betriebe entstehen Kosten von 269 Millionen Euro. Diese Summe beinhaltet auch Kosten für Produktionsausfälle und Ersatzarbeitskräfte. Für die AUVA: 816 Millionen Euro, etwa durch Unfallheilbehandlung und Rentenzahlungen. Für die „Volkswirtschaft“: 1,048 Milliarden Euro, die durch den Produktionsverlust verursacht werden. Die Gesamtkosten für Betriebe, AUVA und Volkswirtschaft belaufen sich auf 2,133 Milliarden Euro, das sind ca. 20.500 Euro pro Unfall.

ZU WELCHER ART VON PRÄVENTION BZW. VORSORGE SIND KMU GESETZLICH VERPFLICHTET?
Jeder heimische Betrieb hat gemäß § 3 ArbeitnehmerInnenschutzgesetz gegenüber seinen Beschäftigten eine Fürsorgepflicht. Arbeitgeber sind verpflichtet, „(…) für Sicherheit und Gesundheitsschutz der Arbeitnehmer in Bezug auf alle Aspekte, die die Arbeit betreffen“, zu sorgen. Der Arbeitgeber hat seine Arbeitnehmer in allen Belangen des Arbeitnehmerschutzes zu informieren und zu unterweisen. Arbeitnehmer wiederum sind verpflichtet, diesen Unterweisungen und Anweisungen des Arbeitgebers bzw. der vom Arbeitgeber betrauten Personen Folge zu leisten.

WIE KÖNNEN UNTERNEHMEN DEN SCHUTZ AKTIV VERBESSERN?
In der Prävention sollten alle Maßnahmen nach dem STOP-Prinzip erfolgen: Das „S“ steht dabei für Substitution. Dabei wird geprüft, ob man eine Gefahr vermeiden kann – etwa indem ein gefährlicher Arbeitsstoff durch einen weniger gefährlichen ersetzt wird. Im nächsten Schritt folgen Überlegungen, ob man durch technische Maßnahmen (das „T“) die Gefahr verringern kann. Schritt drei sind organisatorische Maßnahmen: Kann man organisatorisch sicherstellen, dass möglichst wenige Personen und das nur zu den maximal notwendigen Zeiten einer Gefahr ausgesetzt werden? Wenn die genannten Möglichkeiten noch nicht ausreichen, dann erst kommen persönliche Maßnahmen (das P) zum Tragen, also beispielsweise spezielle Schutzkleidung.

Quelle: AUVA-Präventionsabteilung