Mit dem Verbraucherkreditgesetz 2026 (VKrG 2026) setzt Österreich die neue Verbraucherkreditrichtlinie der Europäischen Union um. Das Gesetz tritt am 20. November in Kraft und soll private Überschuldung verhindern. Der Anwendungsbereich umfasst künftig auch Kredite unter 200 Euro und zinsfreie Kredite. Bei Zahlungsaufschüben und „Buy now, pay later“-Angeboten sind die jeweilige Vertragsgestaltung und gesetzliche Ausnahmen zu berücksichtigen.

Der Kreditschutzverband von 1870 (KSV1870) erwartet dadurch zusätzlichen Aufwand für Unternehmen. Betroffene Betriebe sollten insbesondere ihre Bonitätsprüfung, Kundeninformation und digitalen Vertragsabschlüsse überprüfen. Auch die Abläufe bei Zahlungsschwierigkeiten müssten an die neuen Anforderungen angepasst werden.

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Bonitätsprüfung gewinnt an Bedeutung

Vor einem Vertragsabschluss müssen Kreditgebende die Kreditwürdigkeit eingehend prüfen. Ein Kredit darf nur gewährt werden, wenn die Prüfung ergibt, dass die Verpflichtungen voraussichtlich erfüllt werden können. Zudem müssen Kundinnen und Kunden rechtzeitig und kostenlos über die Kreditbedingungen informiert werden. Ohne vorherige Anforderung und ausdrückliche Zustimmung ist eine Kreditgewährung unzulässig.

Aus Sicht von Gerhard Wagner, Geschäftsführer der KSV1870 Information in Wien, könnten die Vorgaben auch das Ausfallsrisiko für Unternehmen verringern. Zugleich rechnet er mit Auswirkungen auf die Kreditvergabe: „Grundsätzlich gehen wir davon aus, dass in Zukunft Kredite etwas weniger häufig gewährt werden, doch das entspricht der Intention des Gesetzgebers“, so Wagner.

Auch Handel und Onlinegeschäft betroffen

Die Änderungen sind laut KSV1870 neben Banken, Leasingunternehmen und Kreditvermittlern auch für Anbieter von „Buy now, pay later“-Modellen relevant. Je nach Finanzierungsangebot könnten zudem Handelsbetriebe, Onlinehändler, Mobilfunkunternehmen sowie Versicherungen und Energieanbieter betroffen sein. Entscheidend sei, welche Kredit- oder Finanzierungslösungen ein Unternehmen tatsächlich anbietet. Bei Rückzahlungsproblemen sieht das Gesetz angemessene Nachsichtsmaßnahmen vor. Betroffene Verbraucherinnen und Verbraucher sind gegebenenfalls an unabhängige Schuldnerberatungsdienste zu verweisen.

KSV1870 bietet Daten für die Risikoprüfung

Für die Umsetzung verweist der KSV1870 auf seine Dienstleistungen zur Bonitätsprüfung. Dazu zählen das Personenprofil zur Beurteilung der Kreditfähigkeit und die Konsumentenkreditevidenz, in der Kreditverträge erfasst werden. Über das Tochterunternehmen Fincredible bietet der Verband außerdem einen Kontocheck an. Dieser stellt nach Unternehmensangaben mit ausdrücklicher Zustimmung der betroffenen Person Informationen aus Girokonten bereit. Diese könnten unter anderem zur Identifikation und Bonitätsprüfung sowie bei der Aufnahme neuer Kundenbeziehungen genutzt werden.