Aktuelle Neuerungen im Steuerrecht – und wo Sie sparen können
Das Programm der neuen Bundesregierung ist veröffentlicht und damit auch die geplanten Maßnahmen und Anreize zu Steuern und Finanzen für den Zeitraum 2025–2029. In diesem Artikel finden Sie eine Übersicht der Maßnahmen und Anreize, die Sie als Arbeitnehmer*in oder Arbeitgeber*in betreffen können.

Steuerfreie Prämien, höhere Freibeträge, weniger Bürokratie: Die geplanten Änderungen könnten für viele Dienstnehmende und Selbstständige spürbare Vorteile bringen – wenn man sie richtig nutzt. Wer jetzt gut plant, kann in den kommenden Jahren massiv profitieren.
Dienstnehmende entlasten
Für das Steuerjahr 2025 wurde eine neue Form der Mitarbeiterprämie eingeführt. Demnach besteht ab sofort die Möglichkeit, Dienstnehmenden eine steuerfreie Prämie von bis zu 1.000 Euro zu gewähren. Auch der Freibetrag für sonstige Bezüge, wie das 13. und 14. Gehalt, soll von derzeit 620 Euro angehoben werden.
Ab dem Jahr 2027 ist zudem eine erweiterte steuerliche Begünstigung für Überstunden und Zuschläge vorgesehen. Zudem soll die Erwerbsbeteiligung von Pensionist*innen durch eine reduzierte Steuerbelastung (25 Prozent Abzugsteuer als Endbesteuerung) sowie durch Befreiungen im Bereich der Sozialversicherung attraktiver gestaltet werden.
Zur generellen Entlastung der Erwerbstätigen ist eine stufenweise Reduktion der Lohnnebenkosten über den Familienlastenausgleichsfonds (FLAF) geplant. Allerdings wird ein Drittel der automatischen Inflationsanpassung des Einkommensteuertarifs („kalte Progression”) nicht mehr berücksichtigt.
„Zuckerl“ für Selbstständige und Kleinunternehmer*innen
Für Kleinunternehmen und Selbstständige wird die Basispauschalierung deutlich angehoben: Die Umsatzgrenze steigt zunächst auf 320.000 Euro (bei einer Vorsteuerpauschale von 13,5 Prozent), ab 2026 dann auf 420.000 Euro bei 15 Prozent. Darüber hinaus wird der Grundfreibetrag für Gewinne aus selbstständiger Arbeit ab 2027 von aktuell 15 Prozent bis 33.000 Euro auf 15 Prozent von bis zu 50.000 Euro angehoben.
Ein weiterer steuerlicher Schwerpunkt liegt auf der Förderung von Betriebsübergaben: Der Veräußerungsfreibetrag wird ab 2027 von 7.300 Euro auf 45.000 Euro erhöht. Gleichzeitig entfällt das bisherige „Berufsverbot“ bei Inanspruchnahme des Hälftesteuersatzes bei einer Betriebsaufgabe. Zusätzlich ist eine gezieltere Erfassung von Widmungsgewinnen, die durch Umwidmungen entstehen, im Rahmen der Immobilienertragsteuer vorgesehen.
SLT-Tipp: Die Anpassung des Veräußerungsfreibetrags im Zusammenhang mit Betriebsübergaben und -aufgaben kann bei der Bestimmung des Zeitpunkts durchaus eine interessante Rolle spielen. Wenn Sie sich im Übergabe- beziehungsweise Aufgabeprozess befinden oder vorhaben, Ihren Betrieb in den nächsten Jahren zu übergeben, sprechen Sie vorher unbedingt mit Ihrer Steuerberatung!
Investitionen, Abschreibungen und Nachhaltigkeit
Die Abschreibungsdauern sollen gemäß Regierungsprogramm evaluiert und künftig stärker an die tatsächlichen Nutzungsdauern angepasst werden. Im Sinne einer Vereinfachung des Rechnungswesens wird zudem eine Verkürzung der steuerlichen Firmenwertabschreibung auf maximal zehn Jahre angestrebt, wie sie im UGB vorgesehen ist. Bei PV-Anlagen wurde hingegen die vorzeitige Abschaffung des geltenden USt-Nullsteuersatzes für bestimmte Anlagen umgesetzt.
Verkehr und Fahrzeugbesteuerung
Die sogenannte Luxustangente für Fahrzeuge wird ab 2027 schrittweise von derzeit 40.000 Euro auf 65.000 Euro erhöht. Für N1-Fahrzeuge sowie für Klein-Lkws wird die Normverbrauchsabgabe (NoVA) zum 1. Juli 2025 abgeschafft, wobei steuerliche Erleichterungen für Fahrten zwischen Wohnort und Arbeitsstätte gewährt werden. Die motorbezogene Versicherungssteuer wurde zum 1. April 2025 unter anderem auf bestehende und neue E-Autos ausgeweitet. Das Kilometergeld für Fahrräder und Motorräder wird auf 25 Cent reduziert.
Leistbares Wohnen schaffen
Ein starkes Signal setzt die Regierung im Bereich Wohnen: Beim erstmaligen Erwerb eines Eigenheims sollen künftig weder Grunderwerbsteuer noch sonstige Nebengebühren anfallen. Das Ziel besteht darin, insbesondere jungen Familien den Weg ins Eigentum zu erleichtern und somit leistbaren Wohnraum zu schaffen.
Zigaretten werden teurer
Die Besteuerung von Tabakprodukten wird weiter verschärft. Neben einer Anhebung der Tabaksteuer soll auch die Besteuerung alternativer Erzeugnisse ausgeweitet werden. Im Bereich der Digitalwirtschaft ist eine Ausweitung der bestehenden Digitalsteuer auf zusätzliche Services vorgesehen.
Administrative Vereinfachungen
Zur Vereinfachung des Geschäftsalltags soll die Pflicht zur Belegausstellung bei Beträgen bis 35 Euro abgeschafft und durch einen digitalen Beleg ersetzt werden. Zusätzlich sind Erleichterungen bei der Registrierkasse, beim Wareneingangsbuch sowie bei der sogenannten Kalte-Hände-Regelung geplant.
SLT-Tipp: Für einige der dargestellten Vorschläge aus dem Regierungsprogramm fehlen noch die konkreten Umsetzungen in Gesetzesform. Dennoch können die vorgestellten Themen für die Planung Ihres Unternehmens durchaus interessant sein. Beziehen Sie die geplanten Änderungen in Ihre Planung beziehungsweise allfällige Investitionen mit ein.
Fazit
Bei so vielen steuerlichen Neuerungen fällt es schwer, den Überblick zu behalten. Umso wichtiger ist es, sich frühzeitig mit den geplanten Maßnahmen auseinanderzusetzen und gemeinsam mit der Steuerberatung individuelle Chancen auszuloten. Besprechen Sie Ihre Unternehmensziele und -planungen deshalb mit Ihrer steuerlichen Vertretung, um um rechtzeitig die richtigen Weichen für Ihre steuerliche Zukunft zu stellen.
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