Ein wegweisendes Urteil des Gerichts der Europäischen Union (EuG) ändert die Spielregeln für Vorsteuerabzug grundlegend (Urteil vom 11. Februar 2026, Rs. T-689/24). Künftig können Unternehmen die Vorsteuer deutlich früher geltend machen, was zu einem unmittelbaren Liquiditätsschub führt. Das Gericht stellte klar: Das materielle Recht auf Steuerentlastung wiegt schwerer als bürokratische Belegfristen.

Bisher scheiterte der Vorsteuerabzug im Monat der Leistungserbringung oft an einer formalen Hürde: Lag die Rechnung am letzten Tag eines Monats noch nicht physisch vor, musste der Abzug auf den Folgemonat verschoben werden. Im zugrunde liegenden Fall einer polnischen Energie-Verrechnungsstelle verweigerten die Behörden den Abzug im Leistungszeitraum, weil die Rechnungen erst Tage später eintrafen. Das EuG erteilte dieser Praxis nun eine Absage.

Matthias Luther, Tax- und Steuerexperte sowie Managing Director bei Alvarez & Marsal (A&M) © Alvarez & Marsal

„Wer jetzt seine IT-Systeme und Deklarationsabläufe anpasst, sichert sich einen Wettbewerbsvorteil durch höhere Cash-Reserven“

Kernaussage des Gerichts: Solange die Leistung erbracht wurde und die Rechnung vorliegt, bevor die Steuererklärung abgegeben wird, darf der Abzug im Leistungsmonat erfolgen. Für Matthias Luther, Tax- und Steuerexperte sowie Managing Director bei Alvarez & Marsal (A&M) ist dieses Urteil ein Paukenschlag: „Das EuG beendet die künstliche Verzögerung des Vorsteuerabzug. Für Unternehmen mit hohen Einkaufsvolumina bedeutet das einen massiven Liquiditätsvorteil: Das Geld bleibt früher im Unternehmen, statt als zinsloses Darlehen beim Finanzamt zu liegen.“

Luther sieht europaweit drei zentrale Auswirkungen:

  • Optimierter Cashflow: Vorsteuerbeträge werden bis zu einen Monat früher erstattet oder mit der Zahllast verrechnet.
  • Zinsvorteile für die Vergangenheit: Unternehmen können für offenstehende Jahre prüfen, ob durch die neue Zeitrechnung Zinserstattungen geltend gemacht werden können.
  • Weniger Sanktionsrisiken: Der Vorwurf der „falschen Periodenzuordnung“, ein Klassiker in Betriebsprüfungen, verliert seine Grundlage, sofern die Rechnung bei Deklaration vorlag.

Handlungsbedarf für CFOs

Allerdings zwingt das Urteil Unternehmen auch dazu, ihre Buchhaltungsprozesse neu zu bewerten (Cut-off-Logik). „Wer jetzt seine IT-Systeme und Deklarationsabläufe anpasst, sichert sich einen Wettbewerbsvorteil durch höhere Cash-Reserven“, sagt Luther. „Gleichzeitig sollte das Urteil in jeder laufenden Betriebsprüfung als strategisches Instrument eingesetzt werden, um formale Kürzungen abzuwehren.“