Barrierefrei im Web

Barrierefreiheit
06.06.2016

 
Seit Anfang des Jahres ist sie Pflicht: die barrierefreie Gestaltung der Unternehmens-Website. Doch worauf muss man dabei achten?

Text: Sonja Tautermann

Was für Behörden schon seit 2008 gilt, ist nun seit Anfang des Jahres auch in der Privatwirtschaft Pflicht: die Barrierefreiheit des Internetauftritts. Hintergrund ist das Auslaufen der Übergangsfrist des Bundes-Behinderten-Gleichstellungsgesetzes (BGStG), das die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen regelt. Waren, Dienstleistungen und Informationen von Unternehmen, die öffentlich angeboten werden, müssen barrierefrei sein, also „ohne besondere Erschwernis“ und „ohne fremde Hilfe zugänglich und nutzbar“. Das betrifft etwa Websites oder Onlineshops, aber auch PDFs wie Speisekarten oder AGB. Fühlt sich ein Mensch durch eine Barriere diskriminiert, besteht die Möglichkeit, Schadenersatz geltend zu machen.

Beim barrierefreien Webauftritt gilt es, mögliche Barrieren von Menschen mitzubedenken, wie etwa einen eingeschränkten Seh- oder Hörsinn oder kognitive Beeinträchtigungen. Das können zum Beispiel ein ungenügender Farbkontrast, zu kleine Schrift, Grafiken ohne Textalternativen, Videos ohne Untertitel, nur mit Maus be­dienbare Websites oder auch schwer verständliche, komplizierte Texte sein. Verbindliche Regelungen, was eine barrierefreie Website erfüllen muss, gibt es dabei allerdings nicht. Orientieren kann man sich an der internationalen Richtlinie der Web Accessibility Initia­tive, die vom World Wide Web Consortium entwickelt worden ist.
Nähere Informationen unter: wko.at/barrierefreiheit
w3c.de

Webdesign für blinde Menschen

Wie sich Barrierefreiheit im Web umsetzen lässt, verrät die Webdesignerin Sunla Mahn.

Wie liest ein blinder oder sehbehinderter Mensch eine Website?
Er lässt sie sich von seinem Screenreader vorlesen. Der Screenreader liest ungefiltert alles, was er vorfindet und auch in der Reihenfolge, die vorgegeben ist. Das kann sehr mühsam für den User werden, wenn er sich geduldig auch alles Überflüssige anhören muss, bis er endlich zum relevanten Inhalt kommt.

Wie werden Websites barrierefrei gestaltet?
Eine Webseite mit einer „sauberen“ HTML-Semantik ist auch für einen blinden Menschen sehr gut lesbar, weil der Benutzer in der Lage ist, dorthin zu springen, wo er hin möchte. Als Erstes kann er sich zum Beispiel alle Überschriften durchlesen und dabei entscheiden, welcher Inhalt ihn weiter interessiert. Oder über die Tastatur direkt in den Hauptinhalt springen. Das erhöht die Chance, dass er auf der Seite bleibt und gegebenenfalls ein Angebot wahrnimmt. Jetzt kann sich der User zwar wunderbar durch den Inhalt der Seite navigieren, aber die vorhandenen Bilder sind so unzureichend beschrieben, dass er sie sich nicht einmal ansatzweise vorstellen kann. Wenn der Alternativ-Text ihm sagt, hier sei ein Portrait von Herrn Müller, dann hilft ihm das wenig. Beschreibt der Alt-Text Herrn Müller aber auf seine markanten Stellen hin, wie etwa schütteres graues Haar und eine schwarze Hornbrille, dann kann sich auch ein blinder Mensch ein Bild machen.

Worauf muss man sonst noch achten?
Das zweite Stiefkind beim Kreieren von Webseiten sind die downloadbaren PDF-Files, in denen etwa die AGB stehen, wichtige Anleitungen oder gratis E-Books. Was nutzt dem Blinden ein solches Angebot, wenn das PDF nicht vorgelesen werden kann? Im Falle der AGB ist es sogar noch heikler, da diese nur Gültigkeit haben, wenn sie dem Kunden zugänglich sind. Ein barrierefreies PDF muss in etwa genauso behandelt werden, wie die Webseite selber: Überschriften, Texte und Bilder müssen ebenfalls ausgezeichnet beziehungsweise getaggt und in logischer Reihenfolge strukturiert sein.