So funktioniert das Jobticket
Alles, was Unternehmerinnen und Unternehmer in Österreich über das sogenannte Jobticket, die Pendlerpauschale und den Pendlereuro wissen sollten.

Ob Wochen-, Monats-, Jahreskarte oder Klimaticket: Übernimmt der Arbeitgeber die Kosten dafür, heißt es „Jobticket“ und ist frei von Lohnnebenkosten, Sozialversicherungsbeiträgen und Sachbezügen. Dabei ist es unerheblich, ob der Arbeitgeber die Jobtickets für alle berechtigten Mitarbeiter kauft oder ob die Mitarbeiter sie selbst besorgen und weiterverrechnen. Wichtig ist nur, dass die Jobtickets auf Lohnkonto und Lohnzettel ausgewiesen werden und dass es sich um keine Gehaltsumwandlungen handelt, die Kosten also nicht vom Gehalt abgezogen werden.
Kleine Rechenübung
Alles klar bisher? Bringen wir nun Jobticket, Pendlerpauschale und Pendlereuro zusammen, müssen wir ein wenig rechnen. Nehmen wir an, eine Mitarbeiterin wohnt in Hollabrunn/NÖ und arbeitet in der Wiener City. Ihr Arbeitgeber spendiert ihr die Jahreskarte für Wien, nicht aber für NÖ. Dann wird im ersten Schritt das Pendlerpauschale für die gesamte Fahrtstrecke berechnet. Laut Pendlerrechner des Finanzministeriums (pendlerrechner.bmf.gv.at) sind das jährlich 2.016 € (monatlich 168 €). Davon werden die Kosten für die Wiener Jahreskarte (365 €) abgezogen (365/12 = monatlich 30,42 €). Die Mitarbeiterin bekommt also monatlich 137,58 € (168 € – 30,42 €) Pendlerpauschale überwiesen. Dazu kommen monatlich 10,50 € Pendlereuro (jährlich 126 €), die davon unbeeinflusst sind.
Alternativ könnte ein wohlmeinender Arbeitgeber seiner Mitarbeiterin das Klimaticket für ganz Österreich sponsern. Das kostet aktuell 1.179,30 €. Das Pendlerpauschale reduziert sich damit auf 836,70 € jährlich, macht monatlich 69,73 €. Der Pendlereuro steht ihr wieder unverändert zu.
Falls Sie nun von interessierten Mitarbeitern überrannt werden: Es gibt keinen Rechtsanspruch auf ein Jobticket. Es steht Ihnen als Arbeitgeber völlig frei, ob und wem Sie es in welchem Umfang gewähren.