Vom Mitarbeiter zum Mitbesitzer

Finanzierung
26.02.2019

 
Die Beteiligung der Mitarbeiter am ­Unternehmen kann für KMU lohnend sein – doch weil sie anders sind als Aktiengesellschaften, gibt es auch andere Nachteile.
Wolfgang Eder, Voestalpine
Wolfgang Eder, Voestalpine

Mitarbeiter am Unternehmen zu beteiligen klingt nach einer guten Idee. Sowohl aus der Sicht der Firmenchefs als auch für die Beschäftigten. Für das Unternehmen ergeben sich auf den ersten Blick mehrere Vorteile: Statt sich Geld am Finanzmarkt zu borgen oder anonyme Investoren an Bord zu holen, geht man auf Menschen zu, die man gut kennt und die mit der Firma sowieso schon eng verbunden sind. Und die Mitarbeiter werden plötzlich zu direkten Teilhabern am wirtschaftlichen Erfolg, statt diesen immer wieder mühsam einfordern zu müssen, ob allein über eine Lohnerhöhung oder gemeinsam über Streik und Kollektivvertrag. 

Von Wien ins Silicon Valley

Tatsächlich kann diese Idee dem härtesten Vorwurf gegen den Kapitalismus den Wind aus den Segeln nehmen – dass die Reichen immer reicher werden und dass deshalb ein gerechtes Sozialsystem ständig für Ausgleich und Umverteilung sorgen muss. Dass die Mitarbeiterbeteiligung besser und effektiver ist, ist übrigens ein in Wien entstandener Gedanke, maßgeblich ausformuliert in der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts vom Politiker Karl von Vogelsang. Heute denkt man bei dem Thema zuerst an die Internetriesen des Silicon Valley, wo sich Konzerne wie Apple oder Google stets groß auf die Fahnen schreiben, dass die eigene Mannschaft über Mitarbeiteraktien von der Rendite genauso profitiert wie die Finanzfirmen an der Wall Street. 

Für KMU kann es sich lohnen

Genau hier werden aber auch die Nachteile sichtbar: Denn viele internationale Großkonzerne geben lieber Aktien aus, statt ihre Mitarbeiter anständig zu entlohnen und sich an deren Sozialabgaben zu beteiligen. Für KMU in Österreich fällt ein anderer Aspekt noch schwerer ins Gewicht, wie die Arbeiterkammer in einer Studie zum Thema anmerkt: „Die Modelle der Beteiligung sollen in der Regel möglichst steuer-schonend sowohl für den Arbeitgeber als auch für die Beschäftigten angelegt sein. Daraus ergeben sich in der Praxis oft relativ komplexe – wenn nicht sogar abenteuerliche – Konstruktionen“, schreiben die Autoren rund um den Experten Heinz Leitsmüller. Lohnen kann es sich trotzdem, auch für kleine und mittlere Unternehmen.

Interesse an alternativen Finanzierungen ist da

Denn Mitarbeiterbeteiligung wird in Österreich durchaus gelebt. Nach Schätzungen der Wirtschaftskammer ist eine sechsstellige Zahl von Beschäftigen hierzulande am Unternehmen des eigenen Arbeitgebers beteiligt. Im Vorjahr haben in einer Befragung der WKÖ ganze sieben Prozent der Betriebe angegeben, alternative Formen der Unternehmensfinanzierung zu nutzen, zu denen neben Risikokapital, Mezzaninkapital oder Crowdfunding auch stille Beteiligungen und die Mitarbeiterbeteiligung zählen. „Grundsätzlich besteht bei Firmen aller Beschäftigungsgrößen Interesse an alternativen Finanzierungsformen, am größten ist dieses bei Kleinunternehmen, am geringsten bei mittleren Unternehmen“, so Studienautorin Viktoria Szenkurök. Auch in Firmen, die erst in den letzten Jahren gegründet wurden, sei demnach das Interesse höher als bei länger bestehenden.

Gesetzesnovelle 2018 erleichtert den Einstieg

In Zukunft würden sich alternative Finanzierungsformen „größerer Beliebtheit erfreuen“, so Szenkurök. Besonders auf das Instrument der Mitarbeiterbeteiligung könnten bald auch im Mittelstand mehr Firmen zugreifen. 2018 wurden in Österreich mehrere Gesetze so abgeändert, dass die Vergabe von Anteilen an eigene Beschäftigte einfacher geworden ist, unter anderem das sogenannte „MitarbeiterBetStG“. Gleichzeitig wurden Erträge aus jenen Mitarbeiteraktien, die in einer Zwischeninstanz gebündelt sind, bis zu 4.500 Euro von Lohnsteuern und Sozialabgaben befreit. Bei direkt an Mitarbeiter ausgegebenen Beteiligungen gilt die Grenze von 3.000 Euro. 

Ein Wall gegen feindliche Übernahmen

Wie das in der Praxis ausschaut, machen große heimische Firmen schon länger vor. Viele haben sich gegen Ende der 1990er im Zuge der Privatisierungswelle für die Beteiligung eigener Mitarbeiter entschieden. Etwa die Amag im Jahr 1997, damals ein Sanierungsfall. Das Unternehmen entschied sich, einen Teil der eigenen Aktien um den symbolischen Betrag von einem Schilling an seine Mitarbeiter zu vergeben. So bekam der Hersteller eine Sperrminorität aus dem eigenen Haus und konnte einen Ausverkauf am Finanzmarkt verhindern. Auch für die Mitarbeiter war es zumindest im Nachhinein betrachtet ein glänzendes Geschäft – denn der oberösterreichische Aluminiumverarbeiter steht heute hervorragend da. 

Berühmtestes Beispiel: Voestalpine

Das berühmteste Beispiel hierzulande und auch international beachtet ist die Mitarbeiterbeteiligung bei der Voestalpine, die seit dem Jahr 2000 besteht. Im Dezember 2018 beschloss der Vorstand, das Grundkapital nochmals aufzustocken, sodass die Stimmrechte der Mitarbeiter auf 14,85 Prozent steigen. Noch bis Ende März werden 2,2 Millionen Stammaktien um den Betrag von 29,24 Euro ausgegeben. Bisher haben mehr als 25.000 Mitarbeiter des Industrieriesen von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht. Der Aktienbesitz lasse Mitarbeiter am Erfolg teilhaben und erhöhe auch die Identifikation mit dem Unternehmen, so Konzernchef Wolfgang Eder. 
Auch bei der Voestalpine war freilich die Entscheidung, Mitarbeiter an Bord zu holen, nicht ganz selbstlos. Man wollte einen stabilen Ankeraktionär bekommen, der eine feindliche Übernahme massiv erschwert. Aktuell ist die Stiftung, in der die Aktien der Mitarbeiter gebündelt sind, zweitgrößter Aktionär nach der Raiffeisenlandesbank Oberösterreich und vor der Oberbank. Diese Stiftung hat einen Vertreter im Aufsichtsrat, Mitarbeiter haben Anspruch auf eine Dividende und können ihre Aktien nach Ende ihrer Beschäftigung zum Tageskurs verkaufen, auf ein Bankdepot übertragen oder weiter von der Stiftung verwalten lassen. 

Für KMU ergeben sich durchaus Vorteile – und Nachteile

Die Vorteile eines stabilen „Ankeraktionärs“ und die stärkere Bindung der eigenen Mannschaft ans Unternehmen gelten bei KMU genauso – doch sie müssen viel komplexere Konstruktionen wählen, weil sie eben keine Aktiengesellschaften sind. Klar ist deshalb, dass dieser Schritt ohne echte Profis des Steuerrechts nicht möglich ist. Eine im Jänner erschienene Analyse der Wirtschaftskammer bezieht auch im Hinblick auf die jüngste Gesetzesnovelle eine klare Position: „Für Klein- und Mittelbetriebe kommt vor allem die echte stille Beteiligung am ehesten in Betracht.“ 
Für Österreichs KMU ist also der Zugang zum Instrument der Mitarbeiterbeteiligung leichter geworden – was nicht nur die eigenen Beschäftigten am Erfolg teilhaben lässt, sondern auch ein guter Weg ist, um feindliche Übernahmen abzuwehren. Doch auch die Nachteile komplexer Strukturen und der Besteuerung bleiben. 
Der Wirtschaftsrechtler Georg Streit, der an den Universitäten Wien und Salzburg lehrt, zieht in einer Stellungnahme zum Thema jedenfalls ein vorsichtig optimistisches Fazit: „Ob die gesetzlichen Voraussetzungen für die Stärkung der Bindung der Mitarbeiter an ihre Arbeitgeber gegeben sind sowie ob die steuerlichen Zuckerln ausreichen, dieses Instrumentarium auch Arbeitgebern vermehrt schmackhaft zu machen, wird die Zukunft zeigen. Die gesetzlichen Grundlagen dafür scheinen jedoch tauglich zu sein.“

Text: Peter Martens

„Der Aktien­besitz lässt ­Mitarbeiter am Erfolg ­teilhaben.“