Vollkasko für die Arbeitskraft

Versicherung
26.02.2019

 
Unternehmer, die berufsunfähig werden, sind oft nur mangelhaft ­versichert. Burn-out ist dabei die weit größere Gefahr als Unfälle.

Sie ist laut Experten wichtiger als die Kaskoversicherung beim Auto – und fristet dennoch ein Schattendasein: Die Rede ist von der Berufsunfähigkeitsversicherung. „Viele haben eine Unfallversicherung und glauben, dass damit das größte Risiko, seinen Beruf nicht mehr ausüben zu können, abgesichert ist“, weiß Ernst Schneckenleitner von der Allianz aus der Praxis. Die Zahlen sprechen jedoch eine andere Sprache: Nur bei zehn Prozent der Berufsunfähigkeitsfälle ist ein Unfall tatsächlich die Ursache. Viel häufigere Gründe, welche die Ausübung des Berufs unmöglich machen, sind Nervenkrankheiten, Probleme mit dem Bewegungsapparat und allen voran psychische Erkrankungen. „Bei Burn-out gehen wir in Richtung 50 Prozent bei den Leistungsfällen, die Tendenz ist weiter steigend“, erklärt der Allianz-Experte.

Staatliche Versorgung reicht nicht

Martin Sturzlbaum, Chief Insurance Officer der Generali Versicherung AG, bestätigt: „Die staatliche Versorgung deckt nach einem unvorhergesehenen Ereignis wie einem Unfall oder einer schweren Erkrankung häufig nicht den bisherigen Lebensstandard ab. Auch Mehrkosten für Therapien oder Medikamente belasten zusätzlich. Daher ist der Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung unbedingt ratsam.“ Dabei wird die Höhe der Pension, die im Falle einer Berufsunfähigkeit von der Versicherungsgesellschaft geleistet wird, festgelegt. In die Prämienberechnung fließen Faktoren wie Beruf, Alter, Krankengeschichte oder Risiko in der Freizeit ein. Viele Unternehmer würden sich zu sehr auf die gesetzliche Sozialversicherung verlassen. „Hier hat man aber erst ab einem Alter von 50 Jahren aufwärts bessere Ansprüche. Daher rate ich vor allem jungen Berufseinsteigern, ihre Arbeitskraft abzusichern“, erklärt Schneckenleitner.

Berufsunfähigkeit – was heißt das?

Ab wann gilt eine Person überhaupt als berufsunfähig? Die Definition dafür stammt ursprünglich aus der gesetzlichen So-zialversicherung, gilt aber auch für private Versicherungsprodukte. Wer mindestens zu 50 Prozent nicht mehr in der Lage ist, seinen Beruf auszuüben, fällt in diese Kategorie. Diese Regelung ist besser als der Schutz in der Sozialversicherung für Freiberufler und Gewerbetreibende. Festgestellt wird die Berufsunfähigkeit anhand ärztlicher Befunde. Schneckenleitner weist auf eine Besonderheit speziell für KMU hin. Hier stellt sich oft die Frage: Wann ist ein Geschäftsführer wirklich berufsunfähig? Könnte er nicht auch bestimmte Arbeiten an seine Mitarbeiter übertragen und so weiterhin im Beruf bleiben? „Das wird immer wieder zum Thema. Hier ist eine klare Regelung im Versicherungsvertrag notwendig“, empfiehlt der Allianz-Experte. Nur bei Unternehmen mit weniger als fünf Mitarbeitern darf diese „Umorganisation“, wie sie im Fachjargon genannt wird, von Anfang an kein Thema sein.

Entgangenen Gewinn abdecken

Was passiert, wenn der Betrieb für eine Zeit stillsteht, wenn der Chef ausfällt? „Gerade bei Kleinunternehmen ohne oder mit nur wenigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern können ein Unfall oder eine Krankheit des Unternehmers sowie Schäden zu Umsatzeinbußen führen. Gewinne bleiben aus, die Fixkosten laufen weiter“, weiß Walter Kupec, Generali-Chief-Insurance-Officer im Bereich Schaden und Unfall. Eine Versicherung deckt in diesem Fall den entgangenen Betriebsgewinn plus die Fixkosten. Die Haftungszeit – also die Versicherungsdauer, während der die Leistung aus einem Schadensfall erbracht wird – beträgt maximal 360 Tage. Optional kann die Frist auf 180 Tage verkürzt werden.

Chancen der Betrieblichen Altersvorsorge

Eine weitere Möglichkeit der Absicherung – sowohl für Geschäftsführer wie auch Mitarbeiter – besteht in der betrieblichen Altersvorsorge: in dieser kann auch die Berufsunfähigkeit enthalten sein. Diese wird in Österreich ebenfalls noch eher selten genutzt. In Deutschland hingegen liegt die Durchdringung bei 60 Prozent. „Bei KMU, die als GmbH organisiert sind, hat der Geschäftsführer die Möglichkeit zur betrieblichen Altersvorsorge. Bei EPU oder Kommanditgesellschaften kann der Unternehmer nicht für sich selbst vorsorgen“, erklärt Wolfgang Weisz, Abteilungsleiter bei der Allianz. Ein Vorteil, den der Experte für betriebliche Altersvorsorge besonders hervorstreicht: „Dieses Modell ist auch ein besonderes Bindungsmittel, um Talente im Unternehmen zu halten.“ Weisz betont dabei vor allem den steuerlichen Vorteil. „Die Beiträge für die betriebliche Altersvorsorge sind um 30 Prozent günstiger als der Barlohn, da hier keine Lohnnebenkosten entstehen“, so der Experte. Die durchschnittlichen Jahresbeiträge liegen hier in Österreich bei weit unter 1.000 Euro. „Ab 1.000 Euro würde es aber erst wirklich Sinn machen“, rät Weisz.

Text: Markus Mittermüller

„Gewinne bleiben aus, die Fixkosten laufen weiter.“