Unternehmenspleiten 2018: Entwicklung deutlich abgeflacht
Im Jahr 2018 wurden insgesamt 4.982 Unternehmen in Österreich insolvent. Das ist ein Rückgang von 1,9 % gegenüber 2017 (5.079 Fälle). Die eröffneten Insolvenzverfahren (2.979) waren mit 1,5 % rückläufig (3.025) und die mangels Vermögens nicht eröffneten Verfahren (2.003) sogar mit 2,5 % (2.054). Die Zahl der betroffenen Dienstnehmer hat sich auf 18.600 (+ 14 %) gegenüber 2017 (16.300) erhöht. Die Passiva sind aufgrund einiger Großinsolvenzen entgegen dem Trend um 12,5 % auf insgesamt 2.095 Mio. Euro angewachsen. Dazu KSV1870 Insolvenzexperte Dr. Hans-Georg Kantner: „Man kann an den Passiva und den Dienstnehmern erkennen, dass der leichte Rückgang bei der Anzahl der insolventen Unternehmen durch die gestiegenen Passiva und Dienstnehmer deutlich relativiert wird. Das Insolvenzgeschehen in Österreich ist in ‚real terms‘ daher eher gestiegen als gesunken.“
Der Trend weist nach unten
Der KSV1870 hat Ende des Jahres 2017 eine Insolvenzprognose für 2018 abgegeben und dabei mit einem latenten Zuwachs im niedrigen einstelligen Bereich gerechnet. Nun haben sich die Insolvenzen in die Gegenrichtung entwickelt. Für eine Volkswirtschaft sind einige Prozent auf oder ab nicht die entscheidende Größe, doch können sie den Trend einer Entwicklung gut ausweisen. Und dieser weist 2018 eindeutig nicht nach oben. Doch darf dieser Befund keineswegs zu einem Freudenfeuerwerk oder gar einer Entwarnung an der Risikofront verleiten. Die seit Jahren rückläufigen Insolvenzzahlen sind primär nicht der Robustheit einer Konjunktur geschuldet, sondern extrem niedrigen Zinsen, von denen naturgemäß die schwachen und hoch verschuldeten Unternehmen überproportional profitieren. Ob diese Unternehmen in der Lage waren, ihre Geschäftsmodelle zu verbessern und zu erneuern, wird sich erst im Aufschwung und der darauffolgenden Zinsanpassung nach oben zeigen.
Viele Fälle werden nicht eröffnet
Seit mehr als 100 Jahren gibt es kaum einen Insolvenzjahresbericht des KSV1870, der sich nicht auch dem Phänomen der mangels Vermögens nicht eröffneten Verfahren gewidmet hätte. Es sind Fälle, bei denen ein Schuldner – jedenfalls in der Perspektive des Gerichtes – so pleite war, dass sich nicht einmal die Eröffnung eines Verfahren zu lohnen schien. Es sind letztlich Fälle ohne ordentliches Ende, Fälle ohne Aufarbeitung der Vorkommnisse oder gar Rechenschaft der Verantwortlichen. Es sind durchwegs kleine und kleinste Unternehmen, in der Überzahl natürlich Einzelunternehmer, die ihre Schulden nicht loswerden können, sondern nur den Gewerbeschein.
Ergebnisse in den Regionen unterschiedlich
Die untenstehende Statistik zeigt deutliche Unterschiede auf Bundesländer-Ebene. Zwar liegt die Entscheidung, ob ein Verfahren eröffnet wird oder nicht, beim Gericht, die Umstände sind jedoch gesetzlich klar determiniert: Wenn Antragsteller (Schuldner oder Gläubiger) nicht bereit sind, einen Kostenvorschuss zu erlegen, dann werden die Verfahren typischerweise auch nicht eröffnet. Die Bundesländer Niederösterreich und das Burgenland verzeichnen starke Zuwächse bei den Nichteröffnungen. Die Zahlen in Wien, Vorarlberg und Tirol zeigen deutliche Rückgänge bei gleichzeitigen Zuwächsen bei den Eröffnungen.
Der KSV1870 setzt sich seit Jahren dafür ein, dass in Österreich alle Fälle konsequent eröffnet werden: in Fällen von natürlichen Personen würden deren Schulden sofort in Angriff genommen und bei den Kapitalgesellschaften würden Durchgriffe auf Organwalter und Gesellschafter zumindest geprüft werden.
Viele gute Bekannte bei den Branchen
Die „Branchensieger“ zeigen auch im Jahr 2018 keine großen Überraschungen oder plötzlich punktende Außenseiter. Die Reihung der Branchen nach Zahl der Fälle und nach Passiva sieht folgendermaßen aus:
nach Fällen nach Passiva
1. Unternehmensbezogene Dienstleistungen 1. Unternehmensbezogene Dienstleistungen
2. Bauwirtschaft 2. Bauwirtschaft
3. Gastgewerbe 3. Maschinen/Metall
Alle drei Branchen sind „gute Bekannte“, was unterschiedliche Gründe hat:
- Das Gastgewerbe ist die größte Branche in Österreich, sehr kleinteilig und durchschnittlich sogar im unteren Drittel, bezogen auf die Zahl der aktiven Unternehmen.
- Die Bauwirtschaft ist sowohl sehr kleinteilig, eine Branche mit sehr vielen Unternehmen und zugleich auch eine Branche mit hohen Verbindlichkeiten. Das hat mit dem Geschäftsmodell und den hohen Bilanzsummen zu tun. Nicht selten war die Bauwirtschaft auch doppelter Spitzenreiter.
- Maschinen/Metall ist eine typische Exportbranche mit großen bzw. mittelgroßen Unternehmen. Wenn diese Betriebe insolvent werden, dann sind die Passiva in der Regel sehr hoch. Insofern sehen wir diese Branche typischerweise nur in der Auflistung nach Passiva.
- Der Bereich unternehmensbezogene Dienstleistungen ist eine sehr große Branche mit vielen, zum Teil sehr kleinteiligen Unternehmen (die gesamte Maklerbranche für Versicherungen und Liegenschaften gehört z. B. hier hinein). Der Eigenart der Statistik geschuldet, werden auch Holdinggesellschaften in dieser Kategorie geführt. Auch Liegenschaftsentwicklung gehört in diesen Bereich, weshalb es 2018 nicht überrascht, dass diese Branche zwei „erste Plätze“ belegt.
Rechtsentwicklung: Was steht auf der Agenda?
Die letzte Insolvenzrechtsreform fand 2017 statt und war extrem kontroversiell. Teil dieser Reform war der Anpassungsbedarf an die Novellierung der Europäischen Insolvenzverordnung EuInsVO (restated). Und Europa wartet auch für die nahe Zukunft mit Reformbedarf auf: Die Richtlinie zu einigen zentralen Punkten des Insolvenzgeschehens wird nach heutigem Erwartungsstand von der österreichischen Präsidentschaft verhandelt werden und in den ersten drei Monaten des Jahres 2019 vom Parlament verabschiedet werden. Darin sind folgende Themen enthalten:
- Schuldbefreiung für redliche Unternehmer in längstens drei Jahren ohne Mindestquote
- Zentrale Datensammlung zu Verlauf, Dauer und Ergebnis von Insolvenzverfahren in den Mitgliedsländern
- Bessere Ausbildung für Insolvenzverwalter und Insolvenzrichter bzw. -beamte in den Mitgliedsländern
- Ein vorinsolvenzlicher Restrukturierungsrahmen (angelehnt an Chapter 11 und das UK Scheme of Arrangements) für Unternehmen
Während die ersten drei Punkte schon zur Jahresmitte weitgehend akkordiert waren, mussten die Abstimmungsgespräche zwischen den Mitgliedsländern und der Kommission zum vierten Punkt über den Sommer geführt werden. Mit einer Umsetzung ist bis Mitte 2021 oder 2022 zu rechnen.
Ausblick auf das Jahr 2019
Das Insolvenzgeschehen ist sehr stark von Konjunktur und Zinsniveau bestimmt. Für die Konjunktur ist für 2019 derzeit mit keiner Eintrübung zu rechnen, eher im Gegenteil: Österreich wird weiterhin vom Aufschwung in den östlichen Nachbarstaaten profitieren. Und auch wenn Diskussionen über Brexit, Freihandelsabkommen und der USA-China-Dialog die europäische Wirtschaft beschäftigen, erscheint für Österreich als Exportnation der Horizont hoch hell. Eine Zinsanhebung soll frühestens in 2020 erfolgen, sodass 2019 mit keinem besondern Zuwachs an Insolvenzen gerechnet werden muss. Ein weiterer Rückgang wird hingegen auch nicht stattfinden, sondern eher ein Einpendeln auf dem Niveau des Jahres 2017.