Serie: Steuertipp #1

Bis 15 Prozent Investitionsfreibetrag neu

Steuertipps
23.01.2024

Haben Sie 2023 Betriebsfahrräder angeschafft? Oder E-Kfz, E-Baumaschinen, E-Ladestationen? Dann hat Steuerberater Edin Salihodzic, Geschäftsführer von Team23, einen besonderen Tipp für Sie.

Zusätzlich zur regulären Abschreibung auf abnutzbares Anlagevermögen können Sie bei Wirtschaftsgütern, die der Ökologisierung dienen, für 2023 erstmals einen Investitionsfreibetrag (IFB) von 15 Prozent geltend machen, bei allen anderen Wirtschaftsgütern immerhin 10 Prozent. Damit reduzieren Sie sowohl Einkommenssteuer als auch Sozialversicherung.

Das ist beim Investitionsfreibetrag zu beachten

  • In beiden Fällen sind die Anschaffungs- oder Herstellungskosten mit 1 Mio. Euro gedeckelt.  
  • Die Nutzungsdauer beträgt mindestens vier Jahre. Scheiden die Wirtschaftsgüter früher aus dem Anlagevermögen aus, droht Nachversteuerung!
  • Sie müssen inländischen Betriebsstätten zuzuordnen sein.
  • Sie müssen „körperlich“ sein, außer sie dienen der Digitalisierung, Ökologisierung oder Gesundheit/Life Science.
  • Sie dürfen nicht zur Deckung eines investitionsbedingten Gewinnfreibetrags herangezogen werden.
  • Gebrauchte oder sofort abgesetzte geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG) sind ausgeschlossen. Ausnahme: GWG, die freiwillig für 4 Jahre aktiviert werden.
  • Ausgeschlossen sind auch Wirtschaftsgüter, die fossile Energieträger nutzen oder die deren Förderung, Transport oder Speicherung dienen.

Rechenbeispiel: Investitionsfreibetrag

Ein Handwerksbetrieb (Einzelunternehmen, Einnahmen-Ausgaben Rechner mit Einkünften von 38.000 Euro p.a. vor Investition) kauft im Jänner einen E-LKW für Dienstfahrten zum Preis von 40.000 Euro netto. Das Fahrzeug soll 5 Jahre im Betrieb bleiben und dient ausschließlich betrieblichen Zwecken.

Fall 1: Ohne Investition

Gewinn 38.000 Euro
Einkommenssteuer 7.100 Euro
SVS-Beiträge 9.930 Euro abzüglich geleisteter SVS-Vorauszahlungen

Fall 2: Mit Investition

Gewinn vor Investitionen 38.000 Euro
Abzgl. laufende Abschreibung - 8.000 (40.000/5)
Abzgl. IFB 15% -6.000 (40.000*15%)
Gewinn nach Investition  24.000 Euro
Einkommenssteuer 2.555 Euro
SVS-Beträge 6.270 Euro abzüglich geleisteter SVS-Vorauszahlungen

Summa Summarum: 4.545 Euro Steuerersparnis und 3.660 Euro weniger Sozialversicherung!