Steuertipp

Wegweiser zur steuerfreien Prämie: Was Sie beachten müssen

29.09.2025

Als Dankeschön für besondere Leistungen, zur Mitarbeiter*innenbindung oder als Ansporn: Thomas Neumann, BDO Partner und Experte für Lohnsteuer, Arbeits- und Sozialversicherungsrecht, verrät, wie Sie Mitarbeiterprämien steuerlich optimal gestalten.

Wer Mitarbeitende halten oder motivieren will, greift gerne zu Prämien. Ab 2025 bietet das Budgetbegleitgesetz steuerliche Vorteile – unter klar definierten Voraussetzungen. Thomas Neumann, Partner bei BDO und Spezialist für Lohnsteuerrecht, ordnet die Regelungen ein und gibt Tipps für die Umsetzung.


Neue Prämienregelung

Bis maximal 1000 Euro steuerfreie Prämie pro Mitarbeiter*In sieht das Budgetbegleitgesetz für die Kalenderjahre 2025 und 2026 vor. Für höhere Prämien besteht Steuerpflicht für den 1000 Euro übersteigenden Teil, auch wenn er von mehreren Arbeitgebern kommt. Tipp: Wird eine Prämie in Kombination mit einer Gewinnbeteiligung gewährt, erhöht das den steuerfreien Gesamtbetrag auf maximal 3000 Euro pro Person und Jahr.

Keine Umwidmung bestehender Leistungen

Wichtig: Bei der Mitarbeiterprämie muss es sich um eine zusätzliche Zahlung handeln, die bisher üblicherweise nicht erfolgte. Das Umwandeln von Zahlungen aus Leistungsvereinbarungen, regelmäßig wiederkehrenden Bonuszahlungen oder außerordentlichen Gehaltserhöhungen in steuerfreie Mitarbeiterprämien ist nicht möglich. Die in den Vorjahren gewährten Corona-Prämien oder üblicherweise gewährte Teuerungsprämien in den Jahren 2022-24 stehen der neuen Mitarbeiterprämie 2025 nicht entgegen.

Einfacher Rahmen, klare Anforderungen

Dr Thomas Neumann im Anzug
„Bei der Mitarbeiterprämie muss es sich um eine zusätzliche Zahlung handeln, die bisher üblicherweise nicht erfolgte“, weiß Thomas Neumann, BDO Partner und Experte für Lohnsteuer, Arbeits- und Sozialversicherungsrecht. © Vanessa Hartmann-Gnong

Es bedarf keiner lohngestaltenden beziehungsweise kollektivvertraglichen Regelungen. Die Prämie kann auch nur einzelnen Arbeitnehmern gewährt werden. Dann ist zu beachten, dass die individuelle Vorgehensweise bei der Vergabe betrieblich begründet und sachlich gerechtfertigt sein muss. Begünstigt können etwa begründbar ausgewählte Abteilungen sein, wobei die konkrete Prämienhöhe nach individueller Unternehmenszugehörigkeit, Tätigkeitsbereich oder Arbeitszeitausmaß variieren kann.

2026: Fortsetzung ungewiss

Diese Regelung gilt für 2025, die Regeln für das Jahr 2026 werden mit einem Gesetzesvorschlag bis Mai 2026 ausgearbeitet werden. Steuerfreie Prämien sind jedenfalls eine wunderbare Möglichkeit, die Mitarbeiterbindung in Zeiten des Fachkräftemangels zu erhöhen.


Über die Autorin

Über die Autorin

Die Management- und Karrierejournalistin Andrea Lehky schreibt über Unternehmensthemen für Nachrichtenverlage sowie für Unternehmen und Organisationen. Nach Stationen in Marketing und Personalmanagement entschied sie sich 2009 endgültig für den Qualitätsjournalismus.

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