Wegweiser zur steuerfreien Prämie: Was Sie beachten müssen
Als Dankeschön für besondere Leistungen, zur Mitarbeiter*innenbindung oder als Ansporn: Thomas Neumann, BDO Partner und Experte für Lohnsteuer, Arbeits- und Sozialversicherungsrecht, verrät, wie Sie Mitarbeiterprämien steuerlich optimal gestalten.

Wer Mitarbeitende halten oder motivieren will, greift gerne zu Prämien. Ab 2025 bietet das Budgetbegleitgesetz steuerliche Vorteile – unter klar definierten Voraussetzungen. Thomas Neumann, Partner bei BDO und Spezialist für Lohnsteuerrecht, ordnet die Regelungen ein und gibt Tipps für die Umsetzung.
Neue Prämienregelung
Bis maximal 1000 Euro steuerfreie Prämie pro Mitarbeiter*In sieht das Budgetbegleitgesetz für die Kalenderjahre 2025 und 2026 vor. Für höhere Prämien besteht Steuerpflicht für den 1000 Euro übersteigenden Teil, auch wenn er von mehreren Arbeitgebern kommt. Tipp: Wird eine Prämie in Kombination mit einer Gewinnbeteiligung gewährt, erhöht das den steuerfreien Gesamtbetrag auf maximal 3000 Euro pro Person und Jahr.
Keine Umwidmung bestehender Leistungen
Wichtig: Bei der Mitarbeiterprämie muss es sich um eine zusätzliche Zahlung handeln, die bisher üblicherweise nicht erfolgte. Das Umwandeln von Zahlungen aus Leistungsvereinbarungen, regelmäßig wiederkehrenden Bonuszahlungen oder außerordentlichen Gehaltserhöhungen in steuerfreie Mitarbeiterprämien ist nicht möglich. Die in den Vorjahren gewährten Corona-Prämien oder üblicherweise gewährte Teuerungsprämien in den Jahren 2022-24 stehen der neuen Mitarbeiterprämie 2025 nicht entgegen.
Einfacher Rahmen, klare Anforderungen

Es bedarf keiner lohngestaltenden beziehungsweise kollektivvertraglichen Regelungen. Die Prämie kann auch nur einzelnen Arbeitnehmern gewährt werden. Dann ist zu beachten, dass die individuelle Vorgehensweise bei der Vergabe betrieblich begründet und sachlich gerechtfertigt sein muss. Begünstigt können etwa begründbar ausgewählte Abteilungen sein, wobei die konkrete Prämienhöhe nach individueller Unternehmenszugehörigkeit, Tätigkeitsbereich oder Arbeitszeitausmaß variieren kann.
2026: Fortsetzung ungewiss
Diese Regelung gilt für 2025, die Regeln für das Jahr 2026 werden mit einem Gesetzesvorschlag bis Mai 2026 ausgearbeitet werden. Steuerfreie Prämien sind jedenfalls eine wunderbare Möglichkeit, die Mitarbeiterbindung in Zeiten des Fachkräftemangels zu erhöhen.