Mit den neuen Ausgaben der ÖNORM V 5100 für einspurige Kraftfahrzeuge sowie der ÖNORM V 5101 für mehrspurige Kraftfahrzeuge werden die Anforderungen an Erste-Hilfe-Sets im Verkehr aktualisiert. Ergänzend dazu wurde bereits 2025 die ÖNORM Z 1020 für Erste-Hilfe-Koffer in Arbeitsstätten und auf Baustellen überarbeitet. Ziel ist es, die Ausstattung praxisnäher zu gestalten und die Handhabung im Notfall zu verbessern.

Die neuen Fahrzeugnormen sind am 15. März 2026 in Kraft getreten. Für die Umstellung gilt eine Übergangsfrist bis 15. März 2028. Auch für Arbeitsstätten besteht eine Übergangsphase: Die bisherige Ausgabe der ÖNORM Z 1020 kann noch bis 1. Oktober 2027 parallel angewendet werden. Damit können Betriebe und Fahrzeughalter*innen bestehende Ausstattungen schrittweise anpassen.

Vereinfachte Inhalte

Die Überarbeitung der Fahrzeugnormen zielt darauf ab, Erste-Hilfe-Sets übersichtlicher und leichter nutzbar zu machen. Prüfanforderungen für Behälter wurden reduziert, während Vorgaben zur Staubdichtheit weiterhin den Schutz der Inhalte sicherstellen.

Auch die Inhalte wurden angepasst. Neu vorgesehen sind unter anderem Desinfektionstücher sowie FFP2-Masken in Erste-Hilfe-Sets für mehrspurige Fahrzeuge. Gleichzeitig wurden Verbandmaterialien vereinheitlicht, etwa durch standardisierte Größen bei Mullbinden und Momentverbänden. Das soll laut Norm die Orientierung im Ernstfall erleichtern.

Einheitlicher Koffer für Betriebe und Baustellen

Für Arbeitsstätten und Baustellen bringt die aktualisierte ÖNORM Z 1020 eine Reduktion der Varianten. Künftig ist ein standardisierter Erste-Hilfe-Koffer mit einem Volumen von 12 Litern vorgesehen. Auch hier wurden Inhalte vereinheitlicht und um Produkte ergänzt, die aktuellen Praxiserfahrungen entsprechen, darunter FFP2-Masken, Desinfektionstücher und Kältesofortkompressen.

Neu geregelt ist zudem die Platzierung der Erste-Hilfe-Koffer. Entscheidend ist, dass Erste Hilfe innerhalb von drei Minuten geleistet werden kann. Die erforderliche Anzahl an Koffern wird risikobasiert im Rahmen der Arbeitsplatzevaluierung festgelegt.

Übergangsfristen ermöglichen schrittweise Anpassung

Die Aktualisierung der Normen bedeutet keine sofortige Austauschpflicht für bestehende Ausstattungen. Durch die festgelegten Übergangsfristen können Anpassungen im Zuge regulärer Ersatzbeschaffungen oder beim Ablauf von Materialien erfolgen.

Standardisierung soll laut den beteiligten Akteur:innen dazu beitragen, Erfahrungen aus Praxis, Technik und Sicherheit zu bündeln und in verständliche sowie anwendbare Lösungen zu überführen. Mehr als 4.800 Fachleute aus rund 2.800 Organisationen wirken an der Entwicklung von Standards mit. Der Prozess wird von Austrian Standards organisiert und koordiniert.