Als betroffener Lieferant – und auch als Einkäufer – sind Sie gut beraten, sich zeitgerecht auf den neuen Steuersatz vorzubereiten. So gilt es, Buchhaltungssysteme wie Registrierkassen rechtzeitig auf den neuen Steuersatz von 4,9 Prozent umzustellen. Nur dann lässt sich ab Juli 2026 auf Kassenbelegen, Rechnungen, Konten und Saldenlisten der 4,9-Prozent-Umsatzsteuerbetrag getrennt ausweisen.
Steuercode zuordnen
Außerdem müssen Sie die begünstigten Artikel im System dem neuen Steuercode korrekt zuordnen. Vergessen Sie auch nicht, Ihre Preisauszeichnungen (zum Beispiel Regaletiketten) zum Stichtag anzupassen, damit der Steuervorteil tatsächlich bei den Kund*innen ankommt.