Gastbeitrag

Barrierefreies E-Mail-Marketing: Unternehmen sollten handeln

Sven Kummer
24.07.2025

Seit dem 28. Juni 2025 ist es verbindlich: Das Barrierefreiheitsgesetz (BaFG) verpflichtet zahlreiche Unternehmen in Österreich, ihre digitalen Produkte und Dienstleistungen barrierefrei zu gestalten. Für viele B2C-orientierte Firmen ist das mehr als nur ein rechtliches Thema, sondern wird zu einem Wettbewerbsfaktor, wie Sven Kummer in seinem Gastbeitrag beschreibt.

Das Barrierefreiheitsgesetz, kurz BaFG, legt in Österreich die Barrierefreiheitsanforderungen für einige Produkte und Dienstleistungen fest, sodass diese auch für Menschen mit Behinderungen uneingeschränkt nutzbar sind. Zu denken ist dabei an blinde, seh- oder hörbeeinträchtigte Menschen sowie Menschen mit kognitiven oder feinmotorischen Einschränkungen. Mit Inkrafttreten des BaFG am 28. Juni 2025 sind viele Unternehmen dazu verpflichtet, bestimmte digitale Angebote, die ab diesem Zeitpunkt auf den Markt kommen, barrierefrei zu gestalten. Besonders Websites, mobile Apps, digitale Benutzeroberflächen oder E-Commerce-Plattformen stehen im Fokus des Gesetzgebers.

Wer auf digitale Barrierefreiheit setzt, verbessert nicht nur die eigene Reichweite und Kundenzufriedenheit, sondern positioniert sich auch als zukunftsorientiertes Unternehmen.
Sven Kummer

Welche Unternehmen jetzt handeln müssen

Für folgende Unternehmen ist die Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben verpflichtend:

  • private B2C-Unternehmen ab zehn Mitarbeitenden oder einem Jahresumsatz von über zwei Millionen Euro (hier gibt es auch Ausnahmen),
  • Unternehmen, die Produkte wie Terminals oder Geldautomaten bereitstellen und/oder digitale Dienstleistungen wie Online-Shops, Apps, Bankanwendungen oder E-Book-Reader anbieten.

Obwohl E-Mail-Marketing – Stand heute – nicht explizit vom BaFG erfasst wird, sollten Marketingverantwortliche diesen Kanal in ihre Barrierefreiheitsstrategie integrieren. Denn barrierefreies E-Mail-Marketing ist nicht nur gesellschaftlich sinnvoll, sondern erschließt aktiv neue Zielgruppen – ein Wettbewerbsvorteil, den viele Unternehmen aktuell noch nicht nutzen.

Sinnvoll, auch ohne Pflicht

In Österreich leben laut dem Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz rund 760.000 Menschen mit anerkannten Behinderungen. Zählt man Personen mit altersbedingten oder vorübergehenden Einschränkungen hinzu, wird deutlich: Ein erheblicher Teil der Bevölkerung kann durch nicht-barrierefreie digitale Kommunikation ausgeschlossen werden. Gerade im E-Mail-Marketing führt das schnell zu Streuverlusten und verpassten Kundenpotenzialen.
Barrierefreie Newsletter kommen zudem allen Empfängerinnen zugute – auch denen ohne Einschränkungen. Klare Sprache, gute Lesbarkeit und eine intuitive Struktur erleichtern es zum Beispiel auch vielbeschäftigten Entscheider*innen, Informationen schnell zu erfassen.
Ein weiteres Argument: Die regulatorische Entwicklung rund um das BaFG ist dynamisch. Unternehmen, die heute schon barrierefreie Standards im E-Mail-Marketing umsetzen, sind auf mögliche zukünftige Anpassungen bestens vorbereitet.

Barrierefreies E-Mail-Marketing in der Praxis

Die gute Nachricht: Barrierefreie Newsletter lassen sich mit überschaubarem Aufwand realisieren – auch für mittelständische Unternehmen ohne große Marketingabteilungen. Entscheidend ist die Wahl einer Newsletter-Software, die Barrierefreiheitsanforderungen unterstützt und sich intuitiv bedienen lässt. Vergleichsportale wie Omr Reviews können bei der Suche nach dem passenden Newsletter-Tool helfen.
Die folgenden Best Practices helfen Marketingteams bei der Umsetzung, um die Grundlagen für barrierefreies E-Mail-Marketing zu schaffen:

Verständliche und klare Sprache nutzen

Vermeiden Sie Fachjargon und komplexe Satzstrukturen. Das erhöht die Verständlichkeit für alle Empfänger*innen – insbesondere für Menschen mit kognitiven Einschränkungen oder geringerer Lesekompetenz.

Beispiel:
Kompliziert: „Unser innovatives Saas-Tool ermöglicht eine synergetische Prozessoptimierung in der Supply Chain.“
Besser: „Unsere Software hilft Ihnen, Lieferketten schneller und einfacher zu steuern.“

Auch Abkürzungen können für viele Menschen ein Hindernis darstellen und sollten ebenso wie komplizierte Fachbegriffe vermieden werden.

Aussagekräftige Betreffzeilen formulieren

Der Betreff entscheidet maßgeblich über die Öffnungsrate. Barrierefreie Betreffzeilen sind konkret, leicht verständlich und vermeiden generische Angaben wie „Newsletter Oktober 2025“.

Beispiel:
Unklar: „Newsletter Oktober 2025“
Besser: „So automatisieren Sie Ihren Vertriebsprozess in drei Schritten“

So wird bereits auf den ersten Blick deutlich, worum es geht. Das wiederum wirkt sich positiv auf die Newsletter-Öffnungsrate aus.

Bilder immer mit Alternativtexten versehen

Menschen, die Bildschirmleseprogramme, sogenannte Screenreader, nutzen, können Bilder nicht sehen. Deshalb ist es wichtig, jedem Bild einen Alternativtext (auch Alt-Tag genannt) zuzuweisen. Dieser beschreibt in wenigen Worten, was auf dem Bild zu sehen ist. Auch grafische Buttons oder Icons sollten Alternativtexte erhalten, die ihre Funktion erklären.

Lesbarkeit und Kontraste optimieren

Barrierefreie Newsletter müssen gut lesbar sein. Vermeiden Sie also Farbkombinationen, die nur schwer zu erkennen sind, zum Beispiel hellgraue Schrift auf weißem Hintergrund. Solche Kontraste wirken zwar oft modern, sind aber schwer lesbar. Besser ist ein hoher Farbkontrast zwischen Text und Hintergrund, zum Beispiel schwarzer oder dunkelgrauer Text auf weißem Untergrund. Außerdem sollte die Schriftgröße sämtlicher Newslettertexte mindestens 14 Pixel betragen. Das macht das Lesen vor allem für Menschen mit Sehschwäche oder auf kleinen Bildschirmen deutlich angenehmer.
Diese Maßnahmen helfen Menschen mit Sehbehinderungen oder Farbenfehlsichtigkeit und sorgen auch bei mobiler Nutzung für bessere Lesbarkeit.

Klare Struktur und übersichtliche Gestaltung

Ein klar gegliederter Aufbau mit Zwischenüberschriften, Absätzen und Listen hilft Menschen, die Screenreader nutzen, den Inhalt besser zu erfassen. Tabellen sollten nur dann genutzt werden, wenn sie für die inhaltliche Struktur notwendig sind.

Verwenden Sie statt langer Textblöcke deshalb eher:

  • kurze Absätze
  • eine übersichtliche Aufzählung
  • aussagekräftige Überschriften pro Abschnitt

So finden sich alle Leser*innen besser zurecht und Inhalte bleiben eher im Gedächtnis.


Über den Autor

Sven Kummer
Sven Kummer
Copyright: Carina Adam Photography

Sven Kummer ist Gründer und Geschäftsführer des 2008 in Freiburg gegründeten Saas-Unternehmens Rapidmail.

Schaltfläche "Zurück zum Anfang"