Steuertipp

Alte Pensionszusagen in Pensionskassen übertragen

16.10.2025

An dieser Stelle sollten Sie nur weiterlesen, wenn Sie Ihre Bilanzen noch nicht um Ihre Pensionsrückstellungen bereinigt haben. Dann aber flott: Nur noch bis Ende 2025 können Sie alte Leistungszusagen steuerbegünstigt in eine Pensionskasse auslagern. Das Zauberwort lautet § 124 EstG 1988, hier finden Sie alle Details.

Für Friedrich Englmayr, Pensionsexperte der VBV, liegt der größte Vorteil in der Sicherheit für die Mitarbeiter*innen. Zusatzpensionen sind damit nämlich von der künftigen Entwicklung des Unternehmens unabhängig. Egel, wie gut oder schlecht es diesem geht: Ausbezahlt wird jedenfalls (so mancher Mitarbeiter eines Pleitebetriebes hätte sich das gewünscht). Selbst wenn alles gutgeht, sind künftige Mitarbeiter dann nicht mehr von Zusagen an ihre Vorgänger belastet – was insbesondere die jungen Generationen Y und Z freuen wird, die nicht mehr so recht an den Generationenvertrag glauben.

Vorteile für den Arbeitgeber

Friedrich Englmayr
Für Friedrich Englmayr, Pensionsexperte der VBV, liegt der größte Vorteil in der Sicherheit für die Mitarbeitenden. (C)VBV

Die Vorteile für den Arbeitgeber liegen in der Steueroptimierung, denn Beiträge an Pensionskassen gelten als Betriebsausgaben. Der Finanzbedarf kann nun exakt kalkuliert und an die Liquiditätslage des Unternehmens angepasst werden. Deckungslücken können auf zehn Jahre verteilt abgeschrieben werden. Auch die Bilanzverkürzung und die damit einhergehende Kennzahlenverbesserung wird wohl willkommen sein. Sogar der administrative Aufwand fällt weg: Die Auszahlung der Pensionen erfolgt durch die Pensionskasse.

Zuletzt ein Tipp für mehrheitsbeteiligte Geschäftsführer, die grundsätzlich nicht in Pensionskassenmodelle einbezogen werden können. Ihr Schlupfloch heißt EStRL 2000 (Rz 3400): Dank diesem können auch sie ihre Firmenpension steuerschonend in eine Pensionskasse übertragen. Das ermöglicht vor allem Familienunternehmen, ohne Altlasten an die nächste Generation zu übergeben oder an Dritte zu verkaufen.

 

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