2026 bringt steuerliche Entlastung für Selbständige
Mit Beginn des Jahres 2026 profitieren Einnahmen-Ausgaben-Rechner von deutlich verbesserten Bedingungen bei der Basispauschalierung. Das Budgetbegleitgesetz 2025 hat die Umsatzgrenzen und Pauschalsätze bereits im Vorjahr angehoben, nun greifen die nochmals verbesserten Werte. Ein Überblick über die aktuellen Regelungen und deren praktische Relevanz.
Selbständige, die ihren Gewinn im Rahmen der Einnahmen-Ausgaben-Rechnung ermitteln, können ihre Betriebsausgaben weiterhin pauschal absetzen – vorausgesetzt, der Vorjahresumsatz bleibt unter der jeweils geltenden Grenze. Genau diese Grenze wurde bereits 2025 auf EUR 320.000 angehoben und liegt seit 1. Jänner 2026 nun bei EUR 420.000.
Auch der Pauschalsatz selbst ist gestiegen:
- 13,5 % der Umsätze (max. EUR 43.200) seit 2025
- 15 % der Umsätze (max. EUR 63.000) ab 2026
Für bestimmte Berufsgruppen – etwa technische oder kaufmännische Berater, wesentlich beteiligte Geschäftsführer oder Schriftsteller – bleibt der Pauschalsatz zwar bei 6 %, die Höchstbeträge wurden aber ebenfalls angepasst:
- EUR 19.200 seit 2025
- EUR 25.200 ab 2026
Zusätzlich zu den pauschalen Betriebsausgaben können weiterhin spezifische Posten wie Wareneinkäufe, Löhne und Lohnnebenkosten, Pflichtversicherungen oder das Arbeitsplatzpauschale geltend gemacht werden. Auch der Grundfreibetrag beim Gewinnfreibetrag (15 % des Gewinns, max. EUR 4.950) bleibt bestehen.
Höherer Vorsteuerabzug ab 2026
Auch im Bereich der Umsatzsteuer greifen mit 2026 die neuen Höchstbeträge: Wer die Voraussetzungen erfüllt, kann Vorsteuern weiterhin pauschal mit 1,8 % des Umsatzes absetzen. Durch die höheren Umsatzgrenzen ergeben sich folgende maximale Vorsteuerbeträge:
- EUR 5.760 für 2025
- EUR 7.560 seit 2026
Wichtig: Die Vorsteuerpauschalierung ist unabhängig von der Basispauschalierung bei der Einkommensteuer – sie kann also auch isoliert in Anspruch genommen werden.
Die neuen Pauschalierungswerte im Vergleich
| Pauschalierungsregel | bis 2024 | 2025 | ab 2026 |
| Umsatzgrenze (Vorjahresumsatz) | EUR 220.000 | EUR 320.000 | EUR 420.000 |
| Pauschalsatz (allgemein) | 12 % | 13,5 % | 15 % |
| → Max. Betriebsausgaben | EUR 26.400 | EUR 43.200 | EUR 63.000 |
| Pauschalsatz (bestimmte Tätigkeiten) | 6 % | 6 % | 6 % |
| → Max. Betriebsausgaben | EUR 13.200 | EUR 19.200 | EUR 25.200 |
| Vorsteuerpauschale | 1,8 % | 1,8 % | 1,8 % |
| → Max. Vorsteuerbetrag | EUR 3.960 | EUR 5.760 | EUR 7.560 |
Chancen für Kleinunternehmer
Mit den seit 2026 geltenden Höchstwerten wird die Basispauschalierung für viele Selbständige noch attraktiver. Wer bisher an der alten Umsatzgrenze scheiterte, kann die Pauschalierung nun neu prüfen. Auch bestehende Pauschalierer profitieren von höheren Absetzbeträgen. Gerade in Zeiten wirtschaftlicher Unsicherheit bietet die vereinfachte Gewinnermittlung Planungssicherheit und steuerliche Entlastung.
Der Autor

Dr. Georg Salcher ist geschäftsführender Gesellschafter und Steuerberater bei Consultatio in Wien. Er betreut vor allem Kapital- und Personengesellschaften sowie Freiberufler in Fragen der Steuerplanung, Steueroptimierung und des internationalen Steuerrechts. Darüber hinaus begleitet er Unternehmen bei Betriebsprüfungen und Rechtsmittelverfahren.



