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Wirtschaft
NoVA fällt ab Juli 2025 für Kleinlaster weg
Mit 1. Juli 2025 sind auch Kleinlaster von der NoVA befreit. Konkret betrifft dies Kraftfahrzeuge zur Güterbeförderung der Klasse N1 mit einem maximalen Gesamtgewicht von 3.500 Kilogramm.
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Allgemein
Negatives Eigenkapital: Richtig bilanzieren gemäß UGB
Übersteigt der Bilanzverlust die Summe des Eigenkapitals, ist dringender Handlungsbedarf notwendig.