Welche Investitionen sich bis Jahresende noch lohnen
19 Pleiten pro Tag – so viele Unternehmen mussten in Österreich im ersten Halbjahr 2025 Insolvenz anmelden. In dieser angespannten Lage zählt jeder Spielraum: Wer jetzt die richtigen steuerlichen Schritte setzt, kann nicht nur die Steuerlast senken, sondern sich auch strategisch besser für die Zukunft aufstellen.

Halbzeit im Steuerjahr – und für viele österreichische Unternehmen steht bereits fest: Das Jahr 2025 wird kein Selbstläufer. Die Wirtschaft erholt sich nur langsam, und die Zahl der Insolvenzen bleibt hoch. „Umso wichtiger ist es jetzt, Spielräume zu nutzen”, betont Edin Salihodzic, Gründer der Steuerkanzlei Team23. Er erklärt, welche Maßnahmen sich bis Jahresende noch lohnen und welche Fehler teuer werden können.
Besonders betroffen: Bau, Gastronomie und Tourismus

Während einige Unternehmen eine minimale Erholung wahrnehmen, geht es vielen weiterhin schlecht. Am stärksten von der schwächelnden Wirtschaft betroffen ist nach dem Handel die Bauwirtschaft, gefolgt von der Gastronomie und dem Beherbergungsgewerbe.
„Diese Branchen bekommen wirtschaftliche Zurückhaltung besonders rasch zu spüren.“ Edin Salihodzic
Genau in diesen Branchen sieht Salihodzic Handlungsbedarf: Denn Stillstand werde in der aktuellen Schieflage schnell teuer.
Gestaltungsraum ausnutzen
Mit dem Inkrafttreten einer neuen Steuerreform Anfang Juli 2025 herrscht laut Team23 Unsicherheit über künftige Begünstigungen.
„Heuer ist vermutlich das letzte Jahr, in dem viele klassische steuerlichen Optimierungen noch geltend gemacht werden können.“ Edin Salihodzic
Salihodzic rät daher, bekannte Gestaltungsmöglichkeiten noch heuer umzusetzen. Dazu zählen:
1. Investitionen in Anlagevermögen rechtzeitig tätigen
Unternehmen können bis Jahresende gezielte Investitionen in ihr Anlagevermögen steuerlich geltend machen. Laut Team23 wird ab einem Netto-Investitionswert von 1.000 Euro der investitionsbedingte Gewinnfreibetrag ausgelöst. Dieser senkt die Steuerlast und wirkt sich insbesondere bei größeren Anschaffungen positiv auf die Gewinnermittlung aus.
2. Freiwillige Pensionsvorsorge doppelt nutzen
Beiträge zur freiwilligen Pensionsvorsorge können bis zu 300 Euro monatlich als Betriebsausgabe abgesetzt werden. Gleichzeitig stärken Unternehmen damit ihre Position als attraktive Arbeitgeber*innen. Laut Team23 bietet dieses Modell sowohl steuerliche Entlastung als auch einen Vorteil im Wettbewerb um Fachkräfte.
3. Genussrechte als Finanzierungsinstrument nutzen
Genussrechte ermöglichen es Unternehmen, Kapital aufzunehmen, ohne Stimmrechte abzugeben. Die Auszahlungen an die Kapitalgeber*innen gelten als Betriebsausgabe und sind damit steuerlich absetzbar. Diese Finanzierungsform sei laut Team23 gerade in wirtschaftlich schwierigen Zeiten ein flexibles Instrument zur Kapitalstärkung.
4. Umwandlung in eine GmbH noch heuer durchführen
Die steuerneutrale Umwandlung eines Einzelunternehmens in eine GmbH ist 2025 noch möglich. Dabei können auch Vermögenswerte mit stillen Reserven übertragen werden, ohne sofort versteuert zu werden. Team23 empfiehlt, diesen Spielraum vor möglichen Änderungen im Steuerrecht ab 2026 zu nutzen.
5. Von Pauschalierung auf freiwillige Bilanzierung wechseln
Unternehmen, die bislang pauschal abrechnen, sollten laut Team23 prüfen, ob ein Umstieg auf die freiwillige Bilanzierung steuerliche Vorteile bringt. Gerade bei Investitionen kann eine genaue Bilanzierung zu einer niedrigeren Steuerlast führen. Diese Umstellung sollte jedoch rechtzeitig mit der Steuerberatung abgestimmt werden.
Von alten Routinen lösen
Ein häufiges Versäumnis sei laut Salihodzic das Festhalten an Routinen. Er empfiehlt ein frühzeitiges Gespräch mit der Steuerberatung, um individuelle Potenziale zu identifizieren. Zudem betont er die Bedeutung konsequenter Forderungseintreibung, etwa durch Factoring.
„‚So haben wir das immer schon gemacht‘. Das ist in einer wirtschaftlich angespannten Zeit keine gute Strategie.“ Edin Salihodzic
Salihodzic fordert überdies politische Maßnahmen wie eine vereinfachte steuerliche Entlastung, die Einführung der e-Rechnung und strengere Finanzkontrollen ausländischer Betriebe in Österreich.