31. März 2026
Personalverrechnung 2026: Neue Pflichten, jetzt handeln
Mit Jahresbeginn treten wichtige Änderungen rund um die Lohnkontenverordnung und den Jahreslohnzettel L16 in Kraft. Für Lohnzahlungen ab dem ersten Jänner 2026 gilt eine neue, deutlich detailliertere Version des L16. Die Lohnverrechnung muss daher zahlreiche zusätzliche Angaben erfassen. Besonders betroffen sind Sachbezüge und Essensgutscheine.