Stories
Fasching steht vor der Tür und in vielen heimischen Unternehmen ist es Brauch, dass Mitarbeiter sich an den Faschingstagen entsprechend kostümieren. Die D.A.S. Rechtsschutz AG erklärt, warum Arbeitgeber Verkleidungen anordnen, aber auch verbieten können. Entwürdigende Kostüme müssen von den Mitarbeitern keinesfalls getragen werden. Unerlaubtes Feiern und Fernbleiben sowie die Missachtung von Alkoholverboten kann zur Entlassung führen.