
Registrierkassenpflicht: Bundesgremium fordert die Verschiebung
Gefordert wird eine „lebensnahe Umsetzung der Registrierkassenpflicht“, und zwar erst ab 1. Jänner 2017 (analog zu Deutschland).
„Viele Fragen zur Umsetzung der Registrierkassen- und Belegerteilungspflicht sind noch nicht geklärt“, schickt das Bundesgremium Elektro- und Einrichtungsfachhandel auf seiner Homepage voraus.
Ein aktueller Beschluss der Bundesregierung sieht ab dem 1.1.2016 für Unternehmen neue steuerrechtliche Bestimmungen vor. Das Bundesgremium nun fordert eine Verlegung des Starts um ein Jahr auf den 1.1.2017.
Was genau ist aber vorgesehen?
Registrierkassenpflicht
Heimische Unternehmen haben zur Einzelerfassung der Barumsätze zwingend ein elektronisches Aufzeichnungssystem (Registrierkasse) zu verwenden, wenn der Jahresumsatz je Betrieb 15.000 Euro und die Barumsätze dieses Betriebes 7.500 Euro im Jahr überschreiten.
Belegerteilungsverpflichtung
Für jedes Unternehmen bestünde ab 1.1.2016 die Verpflichtung, bei Barzahlungen einen Beleg zu erstellen und dem Käufer auszuhändigen. Dieser muss den Beleg entgegennehmen und bis außerhalb der Geschäftsräumlichkeiten (für Zwecke der Kontrolle durch die Finanzverwaltung) mitnehmen.
Vorsicht ist jedenfalls geboten, weil die Registrierkassen ab dem 1.1.2017 auch über eine spezielle technische Sicherheitseinrichtung verfügen müssen, die die Unveränderbarkeit der Aufzeichnungen sicherstellt.
Gefordert: „lebensnahe Umsetzung der Registrierkassenpflicht“
Vonseiten des Bundesgremiums heißt es betreffend die Barumsatz- und die Registrierkassensicherheitsverordnung: „Beide Verordnungen würden dazu führen, dass viele bereits angeschaffte Registrierkassen und -systeme aufwändig nachgerüstet oder gleich entsorgt werden müssen, weil sie den Anforderungen nicht entsprechen.“
Und weiter: „Laut ersten Gesprächen mit IT-Experten und Programmierern verursachen die umfangreichen technischen Auflagen einen Programmieraufwand für ein bestehendes Kassensystem bis zu 15.000 Euro – die dann die Händler mitfinanzieren müssen. Zudem würde die Aktualisierung des Systems vier bis sechs Entwicklungs-Monate dauern.“
Der heimische Markt der Kassenhersteller könne das, so Bundesgremialobmann-Stellvertreter Hubert Kastinger, für ganz Österreich nicht schnell genug bewältigen. Deshalb müsse man den Unternehmen mehr Zeit geben, um ihre Registrierkassensysteme nachzurüsten. Eine Verschiebung des Starts der Registrierkassenpflicht auf 1.1.2017 (analog zu Deutschland) wäre daher sinnvoll.
Umfassende Informationen zum aktuellen Stand gibt es auf der Homepage der Wirtschaftskammer.
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