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Festplattenabgabe: Keine Einigung, was nun?
Nein, es gibt keine Einigung bei den Tarifen für die Urheberrechtsabgabe. Die Vorstellungen von Handelsvertreter und den Verwertungsgesellschaften sind „extrem unterschiedlich“. Mit Oktober gilt das neue Gesetz. Was nun?
„Wir müssen Ihnen mitteilen, dass wir bedauerlicherweise keine Einigung bei den Tarifen zur Speichermedienvergütung erzielen konnten. Die Vorstellungen beider Seiten sind derzeit extrem unterschiedlich“, teilt das Bundesgremium des Elektro- und Einrichtungsfachhandel mit.
Wie berichtet, ging heute, am 29.9.2015, die zweite Verhandlungsrunde zwischen den Künstler-Verwertungsgesellschaften und dem Bundesgremium des Maschinenhandels sowie dem Bundesgremium des Elektro- und Einrichtungsfachhandels über die Bühne. Auch bei dieser kam man auf keinen grünen Zweig.
„Während wir beispielsweise bei Mobil-Telefonen einen Tarif von einem Euro vorgeschlagen haben - mehr als drei Millionen Stück werden jährlich in Österreich verkauft - werden von den Verwertungsgesellschaften vorerst fünf Euro eingefordert. Auch sollen jetzt Speicherkarten, digitale Bilderrahmen sowie Smart-Watches neu in die Gebührenliste aufgenommen werden. Bei PC-Computern, Festplatten und Tablets bestehen ebenso ähnlich hohe Differenzen. Mit diesen Forderungen wird auch die im Gesetz festgeschrieben Obergrenze von 29 Millionen Euro deutlich überschritten, für unsere Seite daher unannehmbar“, so das Bundesgremium. Neue Gespräche wurden für „allernächste Zukunft“ vereinbart.
Wie es bei einer Nichteinigung weitergeht, fragte Elektrojournal Online kürzlich bei René Tritscher, Geschäftsführer der Bundessparte Handel, nach.
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