Festplattenabgabe ab Oktober Gesetz: keine Einigung bei den Geräte-Tarifen
In einer Woche wird die Festplattenabgabegesetz. Tarife für die betroffenen Speichermedien gibt’s nicht. Es fehlt die Einigung. Am 29. September setzten sich die beiden Seiten zusammen. Doch was passiert, wenn man auf keinen grünen Zweig kommt?
Nach jahrelangen Diskussionen wurde im Juni 2015 die Festplattenabgabe gegen den Willen des Handels fixiert, mit 1. Oktober wird sie Gesetz. Handelsvertreter und die Verwertungsgesellschaften wurden dazu verdonnert, sich in den drei Monaten dazwischen auf Tarife zu einigen, die verträglich sind. Es war klar, dass das keine einfache Sache ist.
In einer Woche ist die neue Urheberrechtsabgabe also Gesetz. Fixierte Tarife für die betroffenen Speichergeräte – auch Smartphones, Laptops und Computer – wurden den Herstellern, Distributoren und Händlern bislang noch nicht kommuniziert. Und zwar deshalb, weil es keine gibt. Die Handelsvertreter der WKÖ und die Verwertungsgesellschaften konnten sich nicht einigen. Die Zeit drängt also, die Unsicherheit im Handel ist vorhanden. Geht’s ja nicht nur um die Tarife, auch um die rückwirkende Gültigkeit der Abgabe.
Eine Verhandlungsrunde ging bereits ohne Einigung über die Bühne. Seites der Verwertungsgesellschaften habe es auch noch keine Vorschläge für die Tarife gegeben, erklärt René Tritscher, Geschäftsführer der Bundessparte Handel, gegenüber Elektrojournal Online. Hier spielen in die Diskussionen auch die eigentlich schon fixierten Kriterien hinein, etwa die beschlossene Abgaben-Obergrenze von 29 Millionen Euro. Es wird also nicht nur um die Tarife selbst gefeilscht. Die Wirtschaftsvertreter wollen natürlich die zusätzliche Belastung durch die Abgabe für den Handel im Rahmen halten. Am 29. September setzten sich die beiden Seiten für eine weitere Verhandlungsrunde zusammen. Tritscher zeigt sich optimistisch, dass eine Einigung erzielt werden kann.
Keine Einigung? Schlichtungsstelle und Urheberrechtssenat
Doch was passiert, wenn nicht? Die Abgabe ist beschlossenes Gesetz und gilt ab Oktober. „Wir werden dann alle unsere Mitglieder informieren und in weiteren Verhandlungen kooperativ bleiben.“ Gibt’s zeitnah keine Einigung, bleibe nur der Weg zur Schlichtungsstelle und als letzte Konsequenz ein Termin beim Urheberrechtssenat. Somit könnte der Tanz von neuem losgehen. Tritscher wünscht sich dies jedoch nicht. „Dies wäre keinesfalls der Idealweg, da wir im jetzigen Gesetz endlich Rechtssicherheit haben."
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