Welche Änderungen treten am 1.11.2018 im Privatinsolvenzrecht in Kraft?
Die grundlegende Struktur der Privatinsolvenz bleibt unverändert. Nach wie vor muss zuerst ein Zahlungsplanantrag gestellt werden und (sofern dieser scheitert) folgt erst danach das Abschöpfungsverfahren.
Die Änderung gegenüber der früheren Fassung sind:
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