Österreich darf nicht Schlusslicht bleiben
Sicherheit gehört zu den wesentlichen Grundwerten unserer Gesellschaft. Die Sicherheitsleistungen werden in steigendem Umfang von privaten Anbietern erbracht. Das beginnt bei der Revierstreife und der Veranstaltungssicherheit bei z. B. Fußballspielen und geht über Werttransporte, Flughafensicherheit bis hin zur Bereitstellung kompletter Betriebsfeuerwehren. Die Qualität der erbrachten Dienstleistungen hängt sehr stark von den Menschen ab, die sie erbringen. Umso wichtiger ist daher eine gründliche Ausbildung des Sicherheitspersonals.
Heutiger gesetzlicher Stand ist, dass es keine festgesetzte oder verpflichtende Ausbildung für Mitarbeiter im Sicherheitsgewerbe gibt, obwohl viele der von ihnen ausgeübten Tätigkeiten sogar im öffentlichen Raum stattfinden, etwa als Sicherheitsdienst für kritische Infrastrukturen oder als bewaffneter Doorman bei Juwelieren, ohne dass auch nur irgendeine fachspezifische Ausbildung vorgewiesen werden muss. Damit ist Österreich Schlusslicht Europas! Daher hat der VSÖ gemeinsam mit dem BMI, dem Wirtschaftsministerium, der WKO und der Gewerkschaft eine Arbeitnehmer- Eignungs-Verordnung geschaffen, die aber bis heute politisch nicht umgesetzt wurde. Daher bieten aktuell nur VSÖ-Betriebe die Garantie, dass ihre Sicherheitsmitarbeiter adäquat und nachweislich ausgebildet wurden und damit beste Sicherheitsdienstleistungen erbringen.
WESENTLICHE ECKPUNKTE DER ARBEITNEHMEREIGNUNGS- VERORDNUNG:
- Alle Mitarbeiter aller Bewachungsfirmen sind nachweislich einer Grundausbildung zu unterziehen
- Die Ausbildung erfolgt bei von der WKO akkreditierten Ausbildungseinrichtungen
- Sie schließt mit einer Prüfung ab
- Auf Basis einer positiven Prüfung und einer positiven sicherheitspolizeilichen Überprüfung erhält der Mitarbeiter einen Ausweis
- Darüber wird Evidenz gehalten
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