13.01.2005
Pleite - und nun?

Wenn ein Unternehmen scheitert, ist das für die Eigentümer doppelt bitter. Ein Neustart ist möglich, aber schwierig. Hilfe für Selbstständige in Turbulenzen gibt es nur vereinzelt.
Von Maike Seidenberger Adressat
Fotos Sophie Dvorak, BA-CA
Von der Krise zum Ende - gerät ein Unternehmen auf die schiefe Ebene, reagieren UnternehmerInnen oft zu spät. Der erste Schritt zur Bewältigung muss früh gesetzt werden, am besten, so Alois Frank vom Wifi Wien, "wenn man ein ungutes Gefühl hat, da tut sich etwas". Sucht man rasch Hilfe, stehen die Chancen für eine Rettung gut:"Die Fortbestandsquote liegt über 70 Prozent." 250 bis 300 Wiener Firmen pro Jahr lassen sich vom Wifi Sanierungsberater vermitteln (WK-Förderungen siehe Kasten "Sanierungsförderung") - ein wichtiger Schritt aus der Krise, glaubt Frank: "Bei 99 Prozent der Unternehmen, die eine Unternehmenssicherungsberatung in Anspruch nehmen, ist es der Erstkontakt mit uns." Diese Hilfe greift allerdings erst in einem fortgeschrittenen Stadium - Förderung gibt es, wenn die Firma überschuldet oder zahlungsunfähig ist. "Im Vordergrund steht die ertragswirtschaftliche Sanierung - man setzt betriebswirtschaftliche Maßnahmen," so Frank. "Bei der finanzwirtschaftlichen geht es um Verhandlungen mit Banken und Gläubigern, um Forderungsnachlässe."
Krisen-Prävention
Tipps für die Vorbeugung hat Frank auch: "Man sollte sich mehr Informationen über das eigene Unternehmen beschaffen, in der Buchhaltung auf dem letzten Stand sein, außerdem Markt, Produkte und Wettbewerb anschauen und rechtzeitig Beratung suchen, vor allem bei Gründungen und Übernahmen. Wenn ein Unternehmen ‚Berater-minded' ist, ist die Sache schon gelaufen." Was vor allem bei Kleinunternehmern zentral ist, denn "da muss eine Person alles in sich vereinen, Bescheid wissen über Personal, Marketing, Steuer, Finanzierung und so weiter." Immerhin, da deckt sich Franks Einschätzung mit der des Kreditschutzverbandes, ist das Gros der Unternehmenspleiten hausgemacht: Gründungsfehler, betriebswirtschaftliche Fehler in der Kostenkalkulation oder schlampige Buchhaltung, mangelnde Branchenkenntnisse, ein falscher Standort....
Bewusstseinsarbeit ist zentral, meint die Soziologin und Trainerin Regina Haberfellner, die im Vorjahr die Webplattform www.unternehmer-in-not.at konzipiert hat. Den Anstoß gaben Konkurse im Bekanntenkreis. "Für Gründer gibt es bei den Kammern und im Internet viel Material - aber in den Moment, wo die UnternehmerInnen mit einem Problem kommen, war lange nichts da, was Hilfe zur Selbsthilfe gibt." Gerade Gründer seien sich oft über den Statuswechsel, den sie mit dem Schritt in die Selbstständigkeit vollziehen, nicht im Klaren. "Viele haben keinen Plan, dadurch merken sie auch nicht, wenn's anfängt schief zu laufen." Als Hilfestellung dazu haben Haberfellner und Frank einen Online-Gesundheits-Check erarbeitet, mit dem man abtesten kann, ob der eigenen Firma wirtschaftliche Schieflage droht; einen Beraterpool will Haberfellner noch heuer online stellen. Der Bereich Unternehmensentwicklung des Wifi Wien bietet als Präventionsmaßnahme ab 2005 eine zusätzliche geförderte Beratung für KMU an, "externes Controlling, das eine vorausschauende Planung ermöglichen soll" (Frank).
Zwangsausgleich erfolgreich
Dabei lässt sich der Schaden durchaus begrenzen: Zwischen 35 und 40 Prozent der eingeleiteten Konkursverfahren münden nach Angaben des KSV in einen Zwangsausgleich, also eine Einigung über eine Teilrückzahlung an die Gläubiger. Damit gibt es ein passables Instrument, um auch die Stigmatisierung für betroffene redlich gescheiterte Unternehmer zu verringern. Dazu gehört auch eine Schuldenabwicklung, die einen wirtschaftlichen Neubeginn ermöglicht. Im ersten Halbjahr 2004 legten nach Auskunft der Schuldnerberatungen die Privatkonkurse erheblich zu (2.253 Eröffnungen, ein Zuwachs von rund 24 Prozent gegenüber dem Vergleichzeitraum 2003) - allerdings stellen nicht mehr wie früher gescheiterte Selbstständige das Gros der Antragsteller, wie KSV-Konkursexperte Hans-Georg Kantner feststellt. Kostenlose Schuldnerberatung gibt es für (gerade noch) aktive Unternehmer (z.B. mit laufendem Konkursverfahren) nicht - man muss den Gewerbeschein zurück legen, um in Privatkonkurs gehen zu können.
Das tut weh: Das Unternehmen wird als eigenes "Baby" empfunden, seine Aufgabe als Kindesweglegung. "Menschen können nicht damit umgehen, Fehler gemacht zu haben - das greift ihr Ego an", beobachtet Haberfellner. Was oft in Tunnelblick und Verweigerung der Realität mündet. Andererseits beschreiben viele Gescheiterte das Gefühl nach der Entscheidung (etwa einem Konkursantrag) als Befreiung, zumindest als - positives - Ende der Unsicherheit.
Privatkonkurs als Befreiungsschlag
Die Folgen der Firmenpleite sind hart: "Es bedeutet sieben Jahre auf ökonomisch minimalem Level," meint Haberfellner. Ihr fällt auch auf, "dass Menschen, die tatsächlich den Weg des Privatkonkurses gehen, besser damit fertig werden". Gescheiterte Unternehmer, die nur ihr Unternehmen auflösen, "bleiben viel länger auf einen Schuldenberg sitzen und werden von den Zinsen erdrückt - sie hadern auch mehr mit dem Schicksal."
Der Privatkonkurs als formalisiertes Verfahren hingegen markiert eine Zäsur, auch und gerade nach außen, das Ende der Durststrecke ist absehbar. Die geregelte Schuldensituation macht auch eine - unselbstständige - Arbeitsaufnahme leichter, "das ist für potenzielle Arbeitgeber besser einschätzbar. Wichtig ist es, eine Entscheidung zu treffen, weil sonst viel Handlungsfähigkeit verloren geht." Und die, meint Haberfellner, bleibe noch in der schlimmsten Krise intakt; Weiterwursteln ist oft die schlechteste Lösung: "Aufhören kann ich immer, schlimmstenfalls verschuldet. Höre ich heute nicht auf, höre ich morgen auf - mit viel mehr Schulden."
Isolation beenden
Diesen Zeitpunkt verpassen viele, was Haberfellner versteht: "Wer länger ein Unternehmen geführt hat, hatte auch erfolgreiche Zeiten, da ist Aufhören eine schwer zu nehmende Hürde." Ähnlich geht es auch Gründern, die bald scheitern: "Da hat man viel Energie investiert und eine starke Identifikation mit dem Unternehmen. Die Leute müssen dann einen Schritt zurück gehen und sagen: Das ist ein Teil meines Lebens, aber nicht mein ganzes Ich." Ein Schritt zur Selbstheilung: sich der eigenen Stärken und Kompetenzen besinnen und sich darüber klar werden, dass diese mit der Pleite nicht verloren gehen. "Hier ist Isolation ein großes Problem - man hat das Gefühl, der einzige Trottel der Welt zu sein." Dazu kommen Altlasten, die man mitschleppt und die bis ins Privatleben hinein wirken: kein Bankkonto mit Überziehungsrahmen, Handyanmeldung schwierig bis unmöglich, der Lebensstandard sinkt. Kommt eine Partnerschaftskrise dazu, führt das geschäftliche nicht selten zum privaten Scheitern. Die Unternehmenskrise hat schon alle Kräfte beansprucht, fällt auch noch der private Rückhalt aus, stehen insolvente Unternehmer oft vor den Trümmern ihrer gesamten Existenz. Latente Gesundheitsprobleme können ausbrechen und den beruflichen Neustart hinausschieben. Um diesen Teufelskreis zu durchbrechen, schwebt Haberfellner eine Art "Ausstiegsmentoring" vor, eine "Begleitung zurück in den Arbeitsmarkt".
Positiv nach dem Firmenende: Man hat Erfahrungen gemacht, die sich in einem zweiten Anlauf nutzen lassen. Die selben Fehler wiederholt kaum jemand.(11/04)
Keine Lieferung mehr auf offene Rechnung.
Vorbeugung: In Verträge und AGBs Eigentumsvorbehalt aufnehmen (Kunde muss zustimmen); Geschäft stückeln - z.B. Teillieferungen/-leistungen vereinbaren, die bezahlt sein müssen, bevor die nächste Lieferung kommt.
Insolvenz des Kunden: unbedingt Forderungen anmelden (Wien: Handelsgericht, Bundesländer Landesgericht) - Konkurse und Ausgleich werden unter www.edikte.justiz.gv.at veröffentlicht.
Quellen: KSV, WK Wien
Peter-Michael Brommer, bei der BA-CA Ressortleiter für Produkte, Dienstleistungen und Asset Management, verweist auf das bankeninterne Risikomanagement. "Generell kommt eine dramatische Verschlechterung der Unternehmenssituation nicht aus dem blauen Himmel." Bei der BA-CA wird mit Kunden wird einmal pro Jahr ein Ratingberatungsgespräch von mindestens einer Stunde Dauer geführt. Darin geht es um die letzte Bilanz, deren Auswirkungen und die Geschäftspolitik. "Wir haben eine Art zehnteilige Richter-Skala, in der die letzten drei Stufen auf Insolvenzgefahr hindeuten.". Methodisch-formal gäbe es eine Reihe von Krisensignalen, zum Beispiel, dass sich die Bilanzvorlage verzögert, dass das Unternehmen in der Öffentlichkeit wahrgenommene Image- oder Marktprobleme hat, aber auch eine unter Umständen gefährliche Expansion, "bei der Umsatzrentabilität und Investition nicht mehr zusammen passen", und natürlich ein Tilgungsaufschub. Eines der wichtigsten Frühwarnsysteme ist für Brommer das laufende Geschäftskonto, "wenn eine nachhaltige und längerfristige Rahmenüberschreitung stattfindet".
Ab dann werde der Kunde "begleitet" - je nach Volumen des aushaftenden Kredits werden intensive Gespräche geführt, ein Restrukturierungskonzept erarbeitet, mit "Zwischen- und Übergangsfinanzierungen, Sanierungszinssätzen, um den Unternehmen aus der Talsohle heraus zu helfen". Das könne bis zur Vermittlung von Eigenkapitalgebern oder Sanierungsberatern reichen, mit denen die Bank gute Erfahrungen gemacht hat.
Was die Tendenz bei KMU-Kreditausfällen angeht, nennt Brommer keine konkreten Zahlen, nur so viel: "Wir haben in Österreich nicht Entwicklungen wie zum Beispiel in Deutschland, auch wenn die Insolvenzgefahr bei KMU größer wird. Für die BA-CA hat sich die Situation in den letzten zwei Jahren in keiner Weise verschärft."
Betroffenen Unternehmern rät Brommer vor allem zu Offenheit, auch wenn das Eingeständnis schwer fällt. "Das wichtigste ist ein partnerschaftliches Verhältnis. Da ist es umso notwendiger, dass der Kunde der Hausbank seine Situation offen auf den Tisch legt, keine Scheibchentaktik verwendet." Zumal die sowieso draufkommt, wenn's kriselt.
Maßgebend für den Umgang mit Krisen-Kunden ist für ihn die "positive Perspektive, auch wenn sie mehrjährig ist". In der Regel brauche man genau so lange, um sich aus der Schieflage heraus zu arbeiten, wie man gebraucht hat, um hinein zu gelangen. Möglichkeiten gäbe es immer - bei kleineren Unternehmen auch bei 30 Prozent negativem Eigenkapital. Opferbereitschaft vorausgesetzt: "Wenn der Unternehmer oder seine Familienangehörigen bereit sind, auch aus ihrer Privatsphäre etwas einzubringen, kann sich das in einem Monat wieder drehen."
Überschuldung: Verbindlichkeiten sind höher als Vermögen, keine positive Fortbestandsprognose für das Unternehmen.
Insolvenz: Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung.
Reorganisationsverfahren: freiwilliges, nicht-öffentliches Verfahren nicht zur Unternehmenssanierung vor Eintritt der Insolvenz (Eigenkapitalquote unter 8 %, fiktive Schuldendauer mehr als 15 Jahre). Beantragt bei Landes-, in Wien beim Handelsgericht (Kostenvorschuss erforderlich). Vorlage eines Reorganisationsplans (Zeitrahmen maximal 2 Jahre), der Ursachen und Maßnahmen zur Behebung des Sanierungsbedarfs, Auswirkungen auf Arbeitnehmer, allenfalls geplante Kreditaufnahme enthält. Bei "prüfpflichtigen juristischen Personen" (Gesellschaften, die zwei der Kriterien erfüllen: Bilanzsumme über 3,125 Millionen €, im Jahresschnitt über 50 Arbeitnehmer, Umsatz im Kalenderjahr vor Stichtag über 6,35 Millionen €) kann das Haftungsrisiko für vertretungsbefugt Organe schlagend werden, wenn kein Verfahren beantragt wurde. Ein vom Gericht bestellter Prüfer beurteilt den Plan und überwacht seine Umsetzung.
Ausgleich: außergerichtliches Verfahren zur Entschuldung; Voraussetzung ist Zustimmung aller Gläubiger, die freiwillig auf einen Teil ihrer Forderungen verzichten (meist 40% Minimalquote erforderlich). Ergebnis der Gläubigerverhandlungen sollte schriftlich festgelegt werden. Wenn Zahlungen vereinbarungsgemäß erfolgt sind, erlischt die Restschuld. Achtung: Kein Stopp der 60-Tage-Frist zur Konkursanmeldung.
Gerichtlicher Ausgleich: Entschuldungsverfahren unter Aufsicht eines Ausgleichsverwalters, Unternehmer bleibt handlungsbefugt (Zustimmung des Ausgleichsverwalters bei wichtigen Geschäften nötig). Kostenvorschuss von rund 4.000 Euro erforderlich. Mindestquote 40% binnen 2 Jahren. Gläubigermehrheit muss zustimmen.
Konkurs: Gerichtliches Verfahren zur Entschuldung, muss innerhalb von 60 Tagen nach Eintritt von Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung beantragt werden (Verfahrenkostenvorschuss von bis zu 4.000 Euro); das Gericht (in Wien Handels-, sonst Landesgericht) bestellt einen Masseverwalter, der das Verfahren abwickelt, die Aufsicht über das Firmenvermögen und dessen Verwertung übernimmt und die Gläubigerforderungen überprüft. Firmenpost geht an den Masseverwalter.
Zwangsausgleich: gerichtliches Ausgleichsverfahren zur Entschuldung mit Mindestquote (20% binnen 2 Jahren), Gläubigerzustimmung erforderlich. Kostenvorschuss von rund 4.000 Euro erforderlich.
Quelle: www.help.gv.at
Kontakt: aws, Tel. (01) 501 75 - 100
www.awsg.at
Kontakt: WK Tirol, Service-Point Gründungsberatung, Tel. 05 90 905 - 13 59.
Sanierungsförderung

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