13.10.2004
Was passiert, wenn das LIcht ausgeht
Versorgungssicherheit für die E-Wirtschaft ist in Österreich - noch - ein Thema für eher akademische Debatten. Großcrashs a la New York blieben bislang aus. Die E-Control -Statistik zeigt, dass sich Ausfälle in Grenzen halten. Krisenszenarien gibt es allerdings auch.
Von Maike Seidenberger Adressat
Nach der "Ausfalls- und Störungsstatistik" des Strommarktregulators E-Control war das heimische Stromversorgungsnetzwerk 2003 zu 99,99 Prozent verfügbar (138 Netzbetreiber, die alle Stromkunden Österreich beliefern, wurden befragt). Pro Kunden (in Österreich beziehen 4,8 Millionen Haushalte, Gewerbe- und Industriebetriebe Strom) ergab sich im Schnitt eine Abschaltungszeit von 51,22 Minuten - geplante (Kunde wird vorab benachrichtigt, weil etwa Erhaltungsarbeiten anstehen bzw. lässt seinen Anschluss umbauen) und ungeplante (zum Beispiel nach Blitzschlag, Sturm, Beschädigungen bei Unfällen, netzinternen technischen Störungen oder Ausfällen in überregionalen Verteilernetzen) Unterbrechungen.
2003 gab es knapp 4.800 geplante Versorgungsunterbrechungen, die insgesamt fast 11.000 Stunden dauerten und rund 694.000 Kunden betrafen; die 3.600 ungeplanten dauerten knapp 9.500 Stunden und betrafen immerhin 3,4 Millionen Kunden. Schuld an den ungeplanten Abschaltungen war am häufigsten höhere Gewalt, gefolgt von netzinternen Problemen und Beschädigungen durch Dritte (zum Beispiel Baggerunfälle oder Sportflugzeuge, die eine Leitung kappten).
Damit liegt Österreich im internationalen Vergleich gut - auch, weil die heimische Statistik umfassend ist und nicht nur Daten einzelner ausgewählter Energieversorger enthält. In Finnland etwa fiel der Strom 2001 pro Kunden für 488 Minuten aus, in Italien für 251 Minuten. Sicherer waren 2001 die Niederlande (21 Ausfallsminuten) und Frankreich (48 stromlose Minuten pro Kunden).
Krisenpläne
Wenn es doch einmal finster wird, gibt es Krisenpläne. Teil eins der Bewältigung ist die Vorbereitung auf Stromknappheitsszenarien - diese Phase ist immer aktiv. Droht ein Versorgungsengpass sich auszuwachsen, entscheiden Vertreter von Bundes- und Landeslastverteilern, ob sie eine Krise ausrufen. Falls es sich nicht um ein saisonales Problem mit "marktkonformer" Lösungsmöglichkeit handelt, geht es in Richtung Notstand, auf Amtsdeutsch "Lenkungsmaßnahmen". Die verabschiedet das Wirtschaftsministerium per Verordnung (in Koordination mit Bundeskanzleramt und Hauptausschuss des Nationalrates). Fruchten Sparappelle an die Stromkunden nicht, sind folgende Maßnahmen vorgesehen:
- Verbrauchskontingente für die Bundesländer,
- eine Regelung der Abgabe der verfügbaren Energie an die Endverbraucher (für Großverbraucher - mehr als 100.000 Kilowattstunden im vergangenen Kalenderjahr - sind Sonderregelungen möglich); Mehrverbrauch über das zugeteilte Kontingent hinaus wird verteuert (Mehrverbrauchern kann auch vorübergehend der Strom abgeschaltet werden),
- Anweisungen an die Energieversorger und Betreiber von Eigenanlagen und eine Regelung der Betriebsweise für Stromerzeugungsanlagen
- im schlimmsten Fall auch Flächenabschaltungen des Stromnetzes.
Regionale, periodische Flächenabschaltungen würden aber bedeuten, dass auch sensible Kunden (etwa Krankenhäuser oder bestimmte Industriebetriebe), die keine separate Anspeisemöglichkeit haben, betroffen sind. Deshalb sieht der Krisenplan sogenannte "fiktive" Flächenabschaltungen vor: Das bedeutet, dass das Netz zwar unter Spannung bleibt, aber bestimmten Abnehmergruppen während festgelegter Zeiten verboten wird, Strom zu verwenden; dadurch soll sichergestellt werden, dass sensible und kontingentierte Verbraucher (siehe Kasten "Was ist...?") weiterhin mit Strom versorgt werden können. Angeordnet wird die Flächenabschaltung vom jeweiligen Landeslastverteiler, durchgeführt wird sie von den Energieversorgern. Lenkungsmaßnahmen dürfen maximal sechs Monate lang eingesetzt werden, einer Verlängerung muss der Hauptausschuss des Nationalrates zustimmen.
Normalisiert sich die Stromversorgung, entscheidet das Wirtschaftsministerium nach Aufhebung des Krisenstatus durch den Bundeslastverteiler per Verordnung über das Ende der Lenkungsmaßnahmen.
Quelle: www.e-control.at (Menü "Strom", Untermenü "Krisenvorsorge", Untermenü "Krisenszenarien", Untermenü "AG Verbraucher", Untermenü "Gelber Ordner")(10/04)
mit messbarer Qualität und zu Preisen, die sie sich leisten könne".
...sensibler Verbraucher: Stromabnehmer, bei deren Abschaltung menschliches Leben gefährdet ist (z.B. Krankenhäuser), Abnehmer mit großer Bedeutung für ein funktionsfähiges Gemeinwesen (z.B. Polizei, Rettung, Feuerwehr, Wasserversorger), Abnehmer im öffentlichen Interesse (z.B. ORF, Flugsicherung, Erdölindustrie, ÖBB, Post, Telekom Austria), Abnehmer mit großer volkswirtschaftlicher Bedeutung (z.B. Nahrungsmittelerzeuger). Sie werden im Krisenfall vorrangig mit Strom versorgt.

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