27.10.2002
Pensions-Crash
Wird die staatliche ASVG-Pensionssuppe ausgedünnt, sollte Ersatz her. Etwa eine betriebliche Vorsorge durch die Neugestaltung der Abfertigung. Die Praxis lässt hier wenig hoffen. Wie schwierig dies sein kann zeigt das britische Beispiel.
Das staatliche Pensionssystem ist immer schwieriger zu finanzieren, was liegt da näher, als Ersatzlösungen anzupeilen.
Betriebspensionen und die Neugestaltung der Abfertigung ließe sich da recht gut in diese Richtung zimmern. Das Problem ist nur, dass zu viele Köche an dem Brei rühren. Da sind einmal:
• die Arbeitgeber, die wollen weniger als bisher zahlen, was mit den angepeilten 1,53 Prozent der Lohnsumme recht ordentlich gelungen ist
• die Arbeitnehmervertreter wollen eine Abfertigung für alle haben, was nach Adam Riese bedeutet, dass - siehe geringere Kosten - einige weniger bekommen müssen, wobei Abfertigung und Pension eigentlich nichts miteinander zu tun haben sollten.
• Die Politiker wollen gelobt werden für eine bahnbrechende Regelung, aber es soll nicht weh tun, etwa wenn sich dadurch die Steuerquote erhöhen würde, also sucht man faule Kompromisse
• und die einzelnen Arbeitnehmer werden sich, so befürchtet wohl zu recht Prof. Theodor Tomandl, einschlägiger Arbeitsrechtsexperte, sobald sie die Chance haben rasch zum Bargeld greifen, und die Altersvorsorge sein lassen.
Und so kann die Idee einer betrieblichen Altersvorsorge (die Abfertigungen zahlt schließlich die Firma) immer weniger greifen. Denn der Teufel liegt im Detail. Es klingt gut, wenn von garantierten Kapitalanlagen, unabhängigen Mitarbeiterabfertigungskassen, schlanken Verwaltungen und hohen Verzinsungen gesprochen wird. Politische Träume platzen in der Wirklichkeit der Märkte dann schnell, Versprochenes kann nicht gehalten werden.
Für Walter Rothensteiner, Chef der Raiffeisen Zentralbank, ist das alles nebulos. Vorerst will man für die geplanten Mitarbeiter Abfertigungskassen (MVK) einmal einen Firmenmantel (mit Bankkonzession) gründen (Eigentümer Raiffeisen, Uniqa und die Öpag Pensionskasse), um für alles gerüstet zu sein. Nach Meinung Rothensteiners sollten in Österreich nur zwei bis drei MVK tätig sein, alles andere würde sich nicht rechnen. Ähnlich sieht das auch der Chef der Donauversicherung, Hans Raumauf. Es sei nur Platz für einige wenige, wobei der Aufbau einer MVK mehrere Monate dauere, also vor Herbst keinesfalls gestartet werden könne.
Dass dies nicht der Pessimismus von Miesmachern ist lässt das britische Beispiel erkennen:
Das Schlagwort des Aufbaues einer zweiten Säule der Pensionsversicherung kann ganz schön ins Auge gehen, zeigt sich nämlich in Großbritannien. Die offizielle Politik für die Altersvorsorge der Briten hat sich in den letzten Jahrzehnten ganz von der gesetzlichen Altersvorsorge wegbewegt, die heute nur mehr rund 15 Prozent des Einkommens der britischen Pensionisten ausmacht. Dies ist eine Basisrente, zu der noch eine entgeltbezogene Rente dazukommen kann. Nicht zwangsweise, denn es besteht ein Wahlrecht, diese Zusatzrente durch eine betriebliche oder private Pensionsvorsorge zu ersetzen.
Und eine große Zahl von Briten entschied sich für die betriebliche Vorsorge, was sich nun schrecklich rächt. Diese zweite Säule, eine betriebliche Altersvorsorge, macht bis zu zwei Drittel des Letztbezuges aus. Nun ist dieses System zusammengebrochen, von ursprünglich 38.000 betrieblichen Pensionsvorsorgenssystemen (1995) sind nur mehr 10.000 übriggeblieben. Britische Firmen können und wollen sich dieses System nicht mehr leisten. "Es ist eine heimliche Revolution", orakeln britische Gewerkschafter. Die Gründe dafür sind mannigfaltig. Schon vor einigen Jahren wurden von der Regierung Steuervorteile im Dividendenbereich zurückgenommen. Der Niedergang der Börsenkurse und das niedrige Zinsniveau, sowie die längere Lebenserwartung tragen ein übriges dazu bei, dass das System aus den Fugen gerät. Da viele Firmen ihren Beschäftigten einen gewissen Prozentsatz des Letztgehaltes versprachen (leistungsorientiertes System) sind die Kosten für die Altervorsorge in den letzten fünf Jahren um 40 Prozent angestiegen. Die Vermögen in den entsprechenden Rentenveranlagungen sanken allein im letzten um 100 Milliarden Pfund auf 679 Milliarden. Nun ist Schluss, künftig wollen die Firmen nur mehr beitragsorientierte Pensionen (wenn überhaupt) versprechen. Das heißt im Klartext, das künftig acht Millionen Briten mit 30 Prozent weniger Pension rechnen müssen.
Aber auch in der Vergangenheit waren drastische Pensionseinbußen an der Tagesordnung. Wer im Jahres 1974 seine Pension aus beitragsorientierten Fonds bezog, hatte nur eine halb so hohe Pension, wie jemand, der ein Jahre davor in Ruhestand trat.
Die Briten haben aber auch die Möglichkeit im Rahmen standardisierter Produkte selbst Eigenvorsorge zu betreiben. Damit sind allerdings ernste Risiken für den Beitragszahler verbunden, weil die Pension davon abhängt, wie der Verkaufswert der angesammelten Vermögenswerte zum Zeitpunkt seiner Pensionierung ist. Beim Börsencrash des Jahres 1987 konnte jemand, der am 23. Oktober in Pension ging, eine um 30 Prozent geringere Pension haben, als einer, der eine Woche früher pensioniert wurde.
Gerade das britische Beispiel sollte zum Nachdenken anregen. Es ist kaum zu erwarten, dass Österreichs im Sicherheitsdenken verhaftete Arbeitnehmer, allzu großes Risiko im Rahmen der Altervorsorgen schätzen würden.
Der Beitrag orientiert sich am Gehalt, beträgt 1,53 Prozent und wird vom Beginn bis Ende des Arbeitsverhältnisses gezahlt.
Für entgeltfreie Zeiten, wie Präsenzdienst oder Karenz, zahlt der Arbeitgeber.
Ein Auszahlungsanspruch entsteht erst nach drei Einzahlungsjahren.
Bei Kündigung durch den Arbeitgeber kann der Anspruch in den neu zu schaffenden Mitarbeitervorsorge-Kassen weiter bestehen bleiben oder eine Barauszahlung verlangt werden.
Die neuen Kassen unterliegen der Finanzmarktaufsichtsbehörde und werden durch Bankprüfer kontrolliert.
Wie hoch die Pension ausfällt, hängt in Großbritannien zu einem großen Teil von der Performance der Kapitalmärkte ab. Von glücklichen Pensionisten hört man derzeit dort wenig. Von solchen, die gleich 30 Prozent der erwarteten Pension abschreiben müssen, viel.

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