17.12.2002
Das Abfertigungs-Menü
Die Unternehmer müssen für die Abfertigung neu die Weichen stellen. Die erste Entscheidung für eine Vorsorgekasse wird bis Jahresende zu treffen sein. Schwieriger wird die Entscheidung, ob man versuchen soll, bestehende Abfertigungsansprüche ins neue System zu transferieren. Für Selbstständige gibt es keine eigene Regelung.
Auch wenn es manche noch verdrängen, über kurz oder lang trifft es alle Unternehmer. Sie müssen entscheiden, wohin in Zukunft Abfertigungszahlungen für neue Mitarbeiter geleistet werden. Für Banken und Versicherungen ist es dem Umfang nach ein Jahrhundertgeschäft. Geld wird vorerst kaum zu verdienen sein, meint Günter Geyer, Chef der Wiener Städtischen: "Wir brauchen mindestens zehn Jahre, um in die schwarzen Zahlen zu kommen." Generaliboß Hans Peer will den Fuß in die Tür bekommen: "Wenn ich den Kunden einmal habe, habe ich ihn immer."
Möglichkeit für Selbstständige
Nur wenige Unternehmer haben sich schon konkrete Gedanken gemacht. Immerhin war bis September unklar, wer als Anbieter auftritt. Fürs erste haben 300.000 Firmen die Wahl zwischen neun Mitarbeitervorsorgekassen (MVK). Bis spätestens Ende des Jahres (da der erste Monat beitragsfrei ist, bis Ende Jänner) muss eine MVK gewählt werden, an die ab dem zweiten Monat einer Anstellung 1,53 Prozent der Lohnsumme via Krankenkasse abgeführt werden. Wohin das Geld fließt, bestimmt das Firmenmanagement; die 20.000 Unternehmen mit Betriebsrat müssen eine Betriebsvereinbarung abschließen. Ansonsten bestimmt der Unternehmer allein; spricht sich ein Drittel der Belegschaft gegen seine Entscheidung aus, kann er allerdings gezwungen werden, einen anderen Vorschlag zu machen. Kleine Firmen können ihre Entscheidung vertagen, indem sie vorerst keine neuen Leute anstellen. In der Praxis wird man sich an die Hausbank, die eigene Versicherung oder Pensionskasse wenden und deren Abfertigungskasse wählen.
Und was ist aus der Abfertigung für Selbstständige geworden? Bundeskammer-General Reinhold Mitterlehner versprach eine Möglichkeit - vor der FPÖ-Krise. Mit der SPÖ wurde lange diskutiert, die Gewerkschaft bestand darauf, dass etwas für die Arbeitnehmerseite herausschauen müsse. Kurz vor Auflösung des Parlaments wurde eine Pensionsvorsorgevariante beschlossen, die auch als Abfertigung für Selbstständige präsentiert wird.
Für die Veranlagung von jährlich bis zu 1.800 Euro wird eine 10-prozentige Prämie gewährt. Der Betrag wird auf ein eigenes Kapitalkonto eingezahlt, 60 Prozent sind in Aktien zu veranlagen. Dafür gibt es Steuervorteile. Das Modell ist für alle offen, auch für Selbstständige. Das war es dann.
In den nächsten Monaten wird also der große Abfertigungs-Kuchen verteilt. Wie gut die Kassen wirtschaften, zeigt sich erst nach einigen Jahren, wenn die Firmen eventuell die MVK wechseln. Deren Zahl wird vermutlich durch Zusammenschlüsse schrumpfen.
Welche MVK?
Erste Entscheidungskriterien gibt es schon jetzt, wobei es vorrangig um zwei Punkte geht:
• Die Höhe des Verwaltungskostensatzes: Gesetzlich möglich sind zwischen 1 und 3,5 Prozent einmalig (für den Übertrag alter Ansprüche höchstens 1,5 Prozent, die APK wird nur 0,5 verlangen), dann jährlich ein Prozent, ab 2005 0,8 Prozent Vermögensverwaltungsgebühr. Die Krankenkassen bekommen für die Einhebung 0,3 Prozent und verlangen eine einmalige Abgeltung für ihre EDV-Umstellung. Längerfristig werden die Verwaltungskosten kaum ins Gewicht fallen.
• Die zu erwartende Veranlagungsrendite: Ursprünglich wurde ein Satz von sechs Prozent genannt (siehe auch Streitgespräch ab Seite 80), um den Nachteil zum bisherigen Abfertigungssystem für langjährige Mitarbeiter zu verschleiern. Im alten Modell hat man nach 25 Jahren Betriebszugehörigkeit Anrecht auf 12 Monatsgehälter; künftig käme man erst nach 37 Jahren auf diese Höhe (auf Basis einer 6-prozentigen Rendite). Liegt der Durchschnittsertrag bei 4 Prozent oder darunter, wird diese Abfertigungssumme überhaupt nicht mehr erreicht. Wegen der schwachen Kapitalmärkte ist für die nächsten Jahre von einer Rendite von drei bis vier Prozent auszugehen. Für alle Kassen besteht Kontrahierungszwang, es müssen auch fremde Kunden herein genommen werden.
Der Konkurrenzkampf wird dabei nicht nur über die offiziellen Konditionen stattfinden, sondern auch an schwer kontrollierbaren Nebenfronten. Dazu gehören diverse Spesen, etwa im Depotbereich, wo man die Konkurrenten zu unterbieten trachtet (die ÖVK-Kasse will sich hier besonders engagieren, siehe Tabelle). Dann wird noch die Grauzone von Kompensationen zu kalkulieren sein, beispielsweise Vorteile bei anderen Bank- und Versicherungsdienstleistungen, die im Paket mit einer MVK-Lösung günstiger angeboten werden.
Abfertigung alt oder neu?
Ist einmal die erste Entscheidung gefallen, können die Unternehmer verschnaufen. Die zweite Entscheidung will wohl überlegt sein, nämlich ob man Beschäftigten mit bestehenden Abfertigungsansprüchen anbietet, ins neue System zu wechseln. Dafür gibt es zwei Möglichkeiten:
die gesamten Alt-Ansprüche werden ins neue System übertragen;
bisherige Ansprüche werden eingefroren, für die kommenden Jahre wird das neue System verwendet, also ein Splitting.
Wenn nicht besondere Gründe (Belohnung) für ein Splitting sprechen, werden wohl bisher angehäufte Ansprüche mit einem Abschlag, der mit jedem einzelnen Mitarbeiter auszuhandeln ist, übertragen werden. Firmen müssen hier Überzeugungsarbeit leisten und lukrative Angebote machen. Was für den Arbeitgeber oder Arbeitnehmer günstig ist, ist nicht leicht zu durchschauen, da viele Faktoren mitspielen. Etwa ob Dienstnehmer oder Dienstgeber eine Veränderung planen, oder ob bei der Abfertigungssumme schon 12 Monatsgehälter erreicht sind.
Beratung für Umsteiger
Versicherungsmakler wie Greco wittern hier ein großes Geschäft. Greco-Mann Thomas Semrau: "Wir haben ein aufwändiges Computerprogramm geschaffen, wo jeder Einzelfall genau ausgerechnet werden kann. Die Nachfrage ist beträchtlich." Die Beratungskosten liegen bei 2.000 bis 3.000 Euro, was für Firmen ab 100 Beschäftigten interessant sein könnte. Steuerexpertin Beatrix Pausz von BDO Auxilia hat eine Beruhigungspille für Unternehmer parat: "Man kann sich Zeit lassen." Eine Übertragung von alten Abfertigungsansprüchen sollte nicht vor 2003 vorgenommen werden. Denn 2002 und 2003 kann laut Gesetz die gesamte Abfertigungsrückstellung steuerfrei aufgelöst und aufs Kapital- oder Rücklagenkonto übertragen werden. Im darauffolgenden Jahr kann man Zahlungen für Abfertigungssprüche in Richtung MVK noch einmal absetzen. Also der doppelte Effekt: Alles, was der Unternehmer den Mitarbeitern für die Ablöse von Altansprüchen anbietet, kann 2003 gemütlich vorbereitet werden.
Wer diesen Weg nicht gehen möchte, hat seit dem Vorjahr die Möglichkeit, eine Abfertigungsversicherung abzuschließen. Damit können Abfertigungs- und Jubiläumsgelder zur Gänze an eine Versicherung übertragen werden, Prämienzahlungen sind als Betriebsausgaben absetzbar. Rückstellungen sind nicht mehr zu bilden. Diese Möglichkeit wird derzeit von der Wiener Städtischen (bisher 50 Kunden) und von Allianz angeboten.
Die Unterschiede bei Verwaltungskosten und Garantieverzinsung sind nicht allzu groß. Weit schwieriger zu klären ist die Frage, ob und in welchem Ausmaß man seiner Belegschaft die Übertragung von alten Abfertigungsansprüchen anbietet. Damit kann man sich aber noch Zeit lassen.
Wer seinen Beschäftigten den Übertritt ins neue System nahelegen möchte, muss genau überlegen. Große Firmen wollen ihre Bilanzsumme verkürzen oder ihr Bilanzbild bereinigen. Siemens will etwa zwei Drittel seiner Belegschaft in die neue Regelung hinüberbringen. Bei Böhler Uddeholm sieht man dagegen keinen Handlungsbedarf. Jeder einzelne Fall muss genau kalkuliert werden. Auf den Internetseiten der Banken, Versicherungen und Pensionskassen kann man mittels sogenannter "Abfertigungsrechner" die Details zusammenstellen. Insider empfehlen, Dienstnehmern einen Abschlag zwischen 20 und 50 Prozent anzubieten. Da für die Dienstnehmer die Kalkulation nicht leicht nachvollziehbar ist, werden die Verhandlungen wohl eher langwierig.
Die Details der gesetzlichen Regelung präsentierte unsere Steuerexpertin Eva Pernt in "Die Wirtschaft" Juli und August 2002.
www.wko.at/abfertigungneu
www.abfertigung.at
APK MVK - von der Pensionskasse APK, die vor allem Großbetriebe betreut. Die Kasse will die günstigste sein, weil man keinen eigenen Vertrieb hat. Angesprochen werden sollen bisherige Kunden der Pensionskasse und größere Firmen per Auschreibung.
Bawag Allianz MVK - Gruppe Bawag/PSK und Allianz Bonus MVK - Generali und Zürich- Winterthurgruppe (angestebter Marktanteil 20 %)
Niederösterreichische Vorsorgekasse - NÖ-Versicherung und NÖ-Hypo, (rechnet mit 50 000 Kunden)
ÖVK Vorsorgekasse - Öpag-Pensionskasse, Raiffeisen, Uniqa, Oberösterreichische Versicherung (Marktanteil von 25 % geplant)
VBV MVK - BVP und VPK Pensionskasse, BA-CA-Gruppe, Wiener Städtische, Erste-Bank, Axa (angestrebter Marktanteil 30 %)
Victoria Volksbanken MVK - Viktoria Versicherung und Volksbankengruppe
Buak Bauarbeiter MVK - Kasse der Bauarbeiter. Von 130.000 Bauarbeitern
werden anfangs rund 12.000 in der MVK sein, pro Jahr kommen rund 6.000 dazu. Aktiv anwerben will man baunahe Bereiche. Die Verwaltung wird im eigenen Haus gemacht.
Siemens MVK - für die eigene Belegschaft. Von rund 18.000 Beschäftigten man zwei Drittel in die MVK holen. Anderen Kunden wird man nicht aktiv werben, die Ver waltung bleibt im Haus. Siemens löst alle Pensionsrückstellungen auf.

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