14.11.2002
Bilanz auf dem Prüfstand
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Wie viel Aussagekraft haben die Jahresabschlüsse börsenotierter Unternehmen? Worauf kann man sich verlassen, wenn die Bilanzen von Top-Unternehmen offenbar nicht das Papier wert sind, auf dem sie gedruckt wurden? Bisher bilanzieren österreichische börsenotierte Unternehmen vorsichtiger als ihre US-Pendants. Doch das könnte sich ändern, wenn die amerikanischen Standards 2005 EU-weit übernommen werden.
Von Mag. Karl Hengstberger, Wirtschaftsprüfer und Steuerberater in Wien. Sie erreichen ihn unter: (01) 811 75 55, e karl.hengstberger@huebner.at
Kaum eine Woche vergeht, in der uns keine neue Hiobsbotschaft von den internationalen Finanzmärkten ereilt: Von dubiosen Bilanzierungspraktiken bis hin zu fahrlässigen Bilanzfälschungen ist die Rede, und zwar bei ehemals so namhaften Unternehmen wie Enron, WorldCom oder Xerox. Angesichts der Skandale, deren Nachwehen die Börse erschüttern, schwindet das Vertrauen der Anleger. Wie viel Aussagekraft haben die Abschlüsse börsenotierter Unternehmen überhaupt? Worauf kann man sich noch verlassen, wenn - trotz rigider Bilanzierungsvorschriften - die Bilanzen von Top-Unternehmen wie WorldCom oder Merck offenbar nicht das Papier wert sind, auf dem sie gedruckt wurden? Durch welche Rechnungslegungsvorschriften wird den Anlegerinteressen am ehesten Rechnung getragen?
Internationale Rechnungslegung - quo vadis?
Der Drang vieler Unternehmen an die Börsen ist zwangsweise mit einer Bilanzierung nach IAS oder US-GAAP verbunden. Um die Bilanzierungspraxen innerhalb Europas zu vereinheitlichen, hat die EU bereits beschlossen, IAS bis 2005 zum verpflichtenden Standard für börsenotierte Gesellschaften zu machen. Konzerne wie DaimlerChrysler, die nach US-GAAP Rechnung legen, müssen dann umsteigen, wenngleich ihnen eine Übergangsfrist bis 2007 gewährt wurde. Auch in New York wird diskutiert, IAS für an der Wall Street notierte Gesellschaften zu akzeptieren.
Derzeit besteht in Österreich keine Verpflichtung zur Bilanzierung nach internationalen Grundsätzen. Jedes österreichische Unternehmen - egal ob es an der Wiener Börse notiert oder nicht - hat lediglich einen Jahresabschluss nach dem Handelsgesetzbuch (HGB) aufzustellen. Im Konzernverbund ist bei Überschreiten bestimmter Größenmerkmale zusätzlich ein Konzernabschluss aufzustellen. Österreichische Tochtergesellschaften, deren ausländische Konzernmutter einen den österreichischen Vorschriften gleichwertigen Abschluss erstellt, können darauf verzichten.
Rechnungslegungsstandards im Vergleich
Die generellen Prinzipien der IAS gelten im Vergleich zum kasuistischen US-GAAP als transparenterer und modernerer Ansatz. Trotzdem sind sie von US-GAAP, die erhebliche konzeptionelle Probleme und Schwächen offenbaren, stark beeinflusst. Weitaus größere Unterschiede weisen die IAS zu den Bilanzierungsvorschriften nach dem HGB auf. Diese erklären sich vor allem aufgrund der Zielgruppen sowie der allgemeinen Zielsetzungen der jeweiligen Vorschriften. Während das HGB Gläubigerschutzinteressen aufgrund des Vorsichtsprinzips hoch gewichtet, sind die IAS primär auf die Informationsbedürfnisse der Investoren ausgerichtet. Vorrangiges Ziel der IAS ist somit eine entscheidungsorientierte Berichterstattung. Das Vorsichtsprinzip tritt dabei in den Hintergrund.
Der Vergleich wesentlicher Grundsätze der Rechnungslegung offenbart Unterschiede im Hinblick auf die periodengerechte Erfolgsermittlung. Das Handelsrecht stellt auf die tatsächliche Realisation ab. Danach sind nur die am Abschlussstichtag realisierten Gewinne auszuweisen. Der ausgewiesene Gewinn muss durch einen Umsatzakt am Absatzmarkt realisiert sein. Der Vorteil dieser Bilanzierungsregel besteht darin, dass nur Gewinne ausgeschüttet werden, die tatsächlich realisiert wurden.
Im Gegensatz hierzu ermöglichen die IAS den Ausweis realisierbarer Erfolge. Konkret schlägt sich dieses Prinzip bei der Bilanzierungsfähigkeit selbsterstellter Vermögenswerte des Anlagevermögens, der Bewertung von Wertpapieren zum Fair Value, der Möglichkeit zur Neubewertung des Sachanlagevermögens, der Berechnung latenter Steuern auf Verlustvorträge, der Behandlung langfristiger Fertigungsaufträge nach der Percentage-of-Completion-Methode, der Berücksichtigung langfristiger Trendannahmen im Hinblick auf Lohn- und Rentensteigerungen sowie der Berücksichtigung von Kapitalmarktzinssätzen bei der Bewertung von Pensionsrückstellungen nieder. Im Ergebnis führt der Ansatz realisierbarer Erfolge dazu, dass ein Abschluss nach IAS mehr Eigenkapital ausweist als sein HGB-Pendant.
Back to the roots
Der starke Einfluss angelsächsischer Prinzipien auf die Gestaltung der internationalen Bilanzierungsstandards IAS sollte vor dem Hintergrund der jüngsten Bilanzskandale kritisch hinterfragt werden. Doch mit Einführung der IAS durch die EU bleibt uns die Rückbesinnung auf unsere "alten (Bilanz-) Werte" verwehrt. Bleibt nur zu hoffen, dass die Herrn in Brüssel das bedacht haben.

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