11.10.2002
Zahnlos statt gnadenlos
Allein der Wiener Gebietskrankenkasse entstehen jährlich 7,3 Millionen Euro Schaden in ihrem Abrechnungskapitel Bauwirtschaft. Ursache sind weniger ehrbare Baumeister, die am beinharten Markt den Kürzeren ziehen, eher sind es professionelle Betrüger. Die haben auch Verluste des Finanzamts und der Bauarbeiter-Urlaubskasse am Gewissen. Die im Grunde reelle Industrie ist nicht ganz unschuldig, holt sich so billige Zulieferer. Und auch nicht der - neuerdings besonders schuldnerfreundliche - Gesetzgeber.
von NIKOLAUS GERSTMAYER
Teil 2 vorige Ausgabe: Die Krankenversicherung der Selbstständigen
Wirklich säumig ist die Wirtschaft eh nicht. Die Summe aus dem im Vorjahr abgelieferten Geld an die Wiener Gebietskrankenkasse und den akzeptierten Rückständen ergibt 99 Prozent der Vorschreibungen. Im 1. Halbjahr 2002 sogar mehr als 100 Prozent. Also alles in Ordnung, das Defizit der Krankenkassen hat andere Ursachen. Aber es geht um hohe Summen: 3 Milliarden im ersten Halbjahr 2002, und zwar Euro, nicht Schilling. Da ist auch 1 Prozent viel Geld. Freilich ist Wien ein negativer Sonderfall. Nirgends sonst in Österreich gibt es so viele GmbHs, eine besonders in den ersten Jahren ihrer Existenz bei Insolvenzstatistikern unrühmliche Gesellschaftsform. Dazu kommt die Anonymität der Großstadt, die das Schulden machen fördert.
Wer sich nicht unbedingt als langfristiger Unternehmer sieht oder wer als tief empfindender Optimist sicher ist, eines Tages seine Ausgaben seinen Einnahmen anpassen zu können, dem fällt es nicht wirklich schwer, selbst der berüchtigt gnadenlosen Krankenkasse Geld schuldig zu bleiben. Zwar sind die Beiträge für die angemeldeten Beschäftigten monatlich fällig. Aber während der 15 Tage langen Zahlungsfrist geschieht im Fall des Falles einmal gar nichts. Früher galten schon einmal nur acht, dann elf Tage. Seit vorigem Jahr ist auf Wunsch der Unternehmervertretung - wie beim Finanzamt - zusätzlich noch eine Respirofrist von drei Tagen gesetzlich vorgesehen, erst danach wird gemahnt. Darauf folgt eine Frist von mindestens 14, je nach Ermessen meistens 16 Tagen plus wiederum Sonn- und Feiertage, an denen zwar Verzugszinsen fällig werden, die aber immer noch weniger kosten als eventuelle Bankzinsen, sollte der Schuldner überhaupt noch kreditwürdig sein.
Mehr als ein Monat ist vergangen, bis das EDV-Rechenzentrum der Krankenkasse Exekutionsantrag stellt. Das passiert erfahrungsgemäß mindestens 4.000 mal im Monat, im Jahr 2001 gab es schon 61.000 Exekutionsanträge, Tendenz entsprechend der Wirtschaftslage steigend.
Drei bis vier Monate hat das Gericht Zeit, einen Akt zu erledigen, da vergehen für Schuldner wie Gläubiger wertvolle Monate, bis die Stapel auf dem Schreibtisch des Vollstreckers landen. Der führt, eine nach der anderen, die Pfändungen durch. Wie schnell das geht, hängt also nicht von der Krankenkasse ab, sondern vom Gerichtsvollzieher und ist von Gericht zu Gericht verschieden.
Dieser Geschäftsvorgang wird gerade von einer "Arbeitsgruppe Vollstrecker" im Justizministerium neu organisiert, soll effizienter, jedenfalls aber billiger werden. Ob geplante Einsparungen den Vorgang - ab dem nächsten Jahr - aber auch beschleunigen, ist abzuwarten. Inzwischen häufen sich jedenfalls bei der Krankenkasse die Außenstände, bei den Säumigen die billigen Kredite über Monate.
Meistens, aber nicht immer
Es ist ein Spiel, das unbesorgt jahrelang gespielt werden kann, denn meistens wird in letzter Sekunde gezahlt oder eine wöchentliche Teilzahlung vereinbart, bevor der Gerichtsvollzieher die Betriebsmittel pfändet.
Meistens, aber nicht immer. Denn nicht immer gibt es Betriebsmittel. Kleine und kleinste Unternehmer fuhrwerken auch ohne sie, und fast nur sie sind betroffen. Da gibt es oft nicht mehr als ein Mietlokal und ein paar Leasinggegenstände. Insolvente Großbetriebe haben nahezu nie Krankenkassenschulden, sie scheitern an ihren Banken. Beatrix Bartos, die Leiterin der Abteilung Beitragseinhebung der Wiener Gebietskrankenkasse, macht sich nie Sorgen, wenn Konkurse großer Namen für Schlagzeilen sorgen. Beim Libro hat nicht ein Euro gefehlt, beim Konsum seinerzeit kein Groschen.
Bei den Kleinen sind Bartos und ihre KollegInnen nicht unbarmherzig aus Prinzip, sondern wegen ihrer vom Gesetz vorgeschriebenen besonderen Lage. Anders als eine private Versicherung, die ihren Kunden einfach ausschließt, wenn der seine Beiträge nicht bezahlt, haben Pflichtversicherte auch dann den gewohnten Leistungsanspruch, wenn der Chef die Zahlungen schuldig bleibt. Und die Krankenkasse kann auch notorische Nichtzahler nicht auf schwarze Listen setzen, sie kann nicht verhindern, dass ein Gauner hundert Dienstnehmer anmeldet. So muss sie, um den Schaden möglichst klein zu halten, möglichst schnell Konkursantrag stellen.
Ein anderer Gläubiger, eine Bank etwa, tut das dann nicht, wenn er wenig Erfolgsaussichten sieht. Er muss nämlich 4.000 Euro Kostenvorschuss erlegen und will gutes Geld nicht dem schlechten Geld nachwerfen. Für die Krankenkasse stellt sich diese Frage nicht. Sie muss schauen, dass die Dienstverhältnisse bei der insolventen Firma enden.
Alle gleich, niemand gleicher
Wobei die Zeiten vor der großen Wende, als sie wie auch das Finanzamt oder die (noch nicht privatisierte) Post "im staatlichen Interesse" kostenbefreit waren, längst vorbei sind. Jetzt sind sie alle, wie jeder andere auch, Privatkläger und werden auch im Konkurs gleich behandelt. Die Lieferanten hatten sich erfolgreich beschwert, dass die Krankenkassen besser als sie gestellt sind. "Aber die Lieferanten können aufhören zu liefern, wir können das nicht", beklagt sich Bartos.
Sorgenkind ist erstens und mit riesigem Abstand die Baubranche. Sie führt mit 243 Insolvenzen im Jahr 2001 vor dem Gastgewerbe (213), dem Transport (113), den Lebens- und Genussmitteln (74) sowie Papier und Druck (64). Nicht aber die Zahl der Pleiten beim Bau ist so verhängnisvoll, sondern die Zahl der dort Beschäftigten und damit die Höhe des Schadens - 100 Millionen Schilling (7,3 Millionen Euro) etwa schätzt Bartos für das Vorjahr, und Wien ist geradezu gezeichnet: Ein Fünftel aller Baufirmen ist in Wien registriert, aber jede zweite insolvente Baufirma war eine Wiener Baufirma.
Dass nur die wenigsten reell gescheitert sind, mag übertrieben sein, aber sowohl Kreditschutzverbände wie Krankenkasse wie Finanzverwaltung suchen verzweifelt nach Wegen, die professionellen und systematischen Betrüger einzubremsen, die mit kundiger Unterstützung und im Verein mit immer den gleichen Notaren und Steuerberatern und unter dem geduldigen Auge von deren Kammern "hunderte von Firmen", Ein-Mann-GesmbHs, gründen. Schon Tage darauf werden andere Gesellschafter, andere Geschäftsführer eingetragen, "Leute mit gekauften Namen und Pässen", die schon Tage darauf wieder verschwinden. Wobei es Monate dauert, bis irgend eine Behörde den Fall auch nur nachvollziehen kann.
Zweck der Übung ist es, Bauarbeiter zwar anzumelden, sie aber nicht oder weit unter dem Kollektivvertrag cash in einem Gasthaus zu entlohnen, bald in Konkurs zu gehen und die Zeit bis zum Ende des doch bis fast einjährigen Verfahrens zu nutzen. "Wenn man es unter sechs Monaten schafft, war es ein Idealfall", resigniert Bartos. Den schlecht bis nicht bezahlten Bauarbeitern wird nach getaner Arbeit für die Zukunft Geld aus dem Insolvenzausgleichsfonds versprochen, wo sie dann glaubwürdig behaupten, überhaupt nicht bezahlt worden zu sein. Anschließend geht es zur Bauarbeiter-Urlaubskasse, wo angegeben wird, keinen Urlaub gehabt zu haben, und danach zum Finanzamt, um Lohnsteuerausgleich
von Lohnsteuern zu kassieren, die nie bezahlt wurden.
Strafanzeigen werden eingestellt, das dient der Entkriminalisierung
Strafanzeigen der Geschädigten und hilflosen Beobachter (Finanz, Sozialversicherung, Urlaubskasse) werden regelmäßig eingestellt. Scheinfirmen scheinen als Subunternehmer lebenswichtig. Es geht darum, Ausschreibungen als (wenn auch betrügerische) Billigstbieter zu gewinnen. Eine geplante Gesetzesänderung sieht eine "Generalunternehmerhaftung" vor. Kann die Krankenkasse (und ihre Mitbetroffenen) ein derartiges Geschäft nachvollziehen, was schwierig genug bleibt, dann kann sie sich die nicht bezahlten Beiträge beim finanzstarken Großunternehmen zurückholen. Die Betrüger hätten dann ihre Auftraggeber betrogen.
Doch darüber hinaus ist die promovierte Juristin Bartos mit dem Gesetzgeber nicht zufrieden. Sie hätte noch viele Vorschläge für Gesetzesänderungen im Beitragsbereich, so zum Beispiel höhere Verzugszinsen und die Hinterlegung einer Kaution beim Handelsgericht bei Gründung einer GmbH, stößt aber auf Desinteresse. "Die Politiker kennen sich nicht aus, und Wahlen lassen sich mit dem Thema auch nicht gewinnen." Die legistische Arbeit gehe eher ins Gegenteil: "Unternehmer gehen neuerdings in Privatkonkurs und entschulden sich mit Mini-Beträgen." Und die fahrlässige Krida ist auch nahezu abgeschafft, "damit der Unternehmer keine Angst vor dem Strafrecht mehr haben muss" (siehe Kasten "Wasch mir den Pelz). Auf die Wirtschaft spezialisierte Richter gibt es nicht mehr, alle beurteilen alles. Bartos hat jede Hoffnung auf den Gesetzgeber fahren lassen. Und sie sieht ein: Entkriminalisierung als Wahlslogan "klingt ja auch gut".Die Strafrechtsreform vom 1. August 2000 brachte eine wesentliche Abschwächung der fahrlässigen Krida. Der Kreditschutzverband begrüßte damals diesen Schritt sehr. Zugleich fordert er seit Jahren die Umsetzung eines von der Bundesregierung im Regierungsübereinkommen gegebenen Versprechens: Die Entkriminalisierung des wirtschaftlichen Scheiterns könne nicht allein durch die Abschaffung von Straftatbeständen erreicht werden. Es sei vielmehr erforderlich, laufend die Spreu vom Weizen zu trennen. Hans-Georg Kantner vom KSV hat die gewieften Wiederholungstäter im Auge, die auch nicht davor Halt machen, Strohmänner vorzuschieben. Er fordert daher die genaue Durchleuchtung von Konkursabweisungen mangels Masse.
Erst die Verfolgung der "wirklichen Gauner" werde der Bevölkerung beweisen, dass Unternehmer nicht in Bausch und Bogen zu verurteilen sind, wenn sie scheitern, sondern dass es Vorsatztäter gibt. Ihrer habhaft zu werden, "bedarf es größerer Anstrengungen". Der hohe Aufwand würde sich lohnen, weil der Schaden so groß ist. Das sollte auch die Wirtschaftslobby schon aus "Selbstschutz vor Brunnenvergiftern" fordern. "Der Imageschaden durch Wirtschaftsdelikte strahlt nämlich so lange auf die ganze Wirtschaft aus, bis der wirklich Schuldige gefunden und verurteilt ist."
Was ist neu am Gesetz
Es wird nur mehr die "grob fahrlässige Beeinträchtigung von Gläubigerinteressen" unter Strafe gestellt, leicht fahrlässige Begehungsformen fallen unter den Tisch. Anstelle einer bisherigen "Generalklausel" erfolgte eine taxative Aufzählung aller strafbaren Handlungen.
Dies stieß und stößt auf die besondere Kritik der Leiterin der Abteilung Beitragseinhebung der Wiener Gebietskrankenkasse, Beatrix Bartos. Eine taxative Aufzählung konkreter Tathandlungen bei einem Fahrlässigkeitsdelikt sei der Systematik des Strafgesetzbuches eher fremd. Schon weil es unmöglich scheint, alle "in der Praxis des Wirtschaftslebens auftretenden Handlungen, die im Sinne des Gläubigerschutzes strafbar bleiben sollen", aufzulisten. Unrecht, das im Katalog übersehen wurde und nicht aufscheint, kann nicht bestraft werden.
Urteile sind so zwangsläufig ungerecht. Selbst die Fortführung zahlungsunfähiger Unternehmen trotz eines mangels Vermögens abgewiesenen Konkursantrags ist kein eigener Tatbestand. Somit ist das Weiterführen bereits zahlungsunfähiger Unternehmen und das
Eingehen neuer Schulden straffrei.
Die Sozialversicherungsexperten schlugen vergeblich das Gegenteil vom Geist der Novelle vor: Grundsätzlich bleibt die fahrlässige Krida strafbar, aber einzelne Elemente wie rechtzeitige Sanierungsmaßnahmen, zeitgerechtes Bekennen, wenig neue Schulden nach der Zahlungsunfähigkeit sollten mit Straffreiheit belohnt werden. Damit wären zumindest Anreize in die richtige Richtung geschaffen worden.

MEDIADATEN
Unsere Mediadaten sind mit interaktiven Elementen versehen.
So sind Sie immer auf dem aktuellsten Stand. DOWNLOAD |
NEWSLETTER
|
BESTELLEN |
ADVERTORIAL
|
Sicherheit am Bau: Aktuelle Tipps und Veranstaltungsreihen
|
Werbung
Werbung




Drucken
Empfehlen
Kommentieren
Share
Kommentar schreiben



