11.10.2002
Die neuen EU-Spielregeln
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Die Europäische Kommission hat im Juli eine umfassende Reform der Wettbewerbsvorschriften für die Kraftfahrzeugbranche angenommen. Die neue Verordnung soll den Wettbewerb steigern und den Verbrauchern konkrete Vorteile beim Kauf und bei der Reparatur und Wartung von Kraftfahrzeugen bieten. Sie soll neuen Vertriebsformen wie dem Internetverkauf den Weg ebnen, zu mehr Wettbewerb zwischen Händlern führen, den grenzüberschreitenden Kauf neuer Kraftfahrzeuge erheblich vereinfachen und zu einem größeren Preiswettbewerb führen. Die Verbraucher sollen besser informiert werden sowie Kraftfahrzeug- und Dienstleistungsangebote der Vertriebshändler leichter vergleichen können. Die Verordnung tritt am 1. Oktober 2002 in Kraft. Für die Anpassung bestehender Händlerverträge ist eine einjährige Übergangszeit vorgesehen. Eine längere Übergangsfrist bis zum 30. September 2005 gilt für das Auslaufen von Standortklauseln. Das für Wettbewerb zuständige Kommissionsmitglied Mario Monti: "Die grundlegenden Wettbewerbsregeln sind für alle Branchen im wesentlichen gleich: Spezifische Vertriebs- und Kundendienstsysteme können nur erlaubt werden, wenn ihre Vorteile die Einschränkungen des freien Wettbewerbs auf dem Markt überwiegen und die Verbraucher an dem entstehenden Gewinn angemessen beteiligt werden. Genau das soll die neue Verordnung erreichen. Mit der Reform will die Kommission den Wettbewerb auf allen Ebenen des Kfz-Vertriebs und -Kundendienstes verstärken. Die Kosten für Instandsetzung und Wartung sind ebenso hoch wie der Kaufpreis. Deswegen müssen für den Vertrieb wie auch für den Kundendienst gleichermaßen wirksame Maßnahmen ergriffen werden".
Die neue Verordnung löst die 1985 erlassene Regelung (Verordnung Nr. 1475/95) ab. Ein Evaluierungsbericht der Kommission zeigt, dass Zielvorgaben der Verordnung Nr. 1475/95 nicht erreicht worden sind. Ihre Vorteile kommen den Verbrauchern nicht zugute, der Wettbewerb ist nicht stark genug, und die Händler sind nach wie vor zu abhängig von den Kraftfahrzeugherstellern. Außerdem stoßen die Verbraucher auf Schwierigkeiten, wenn sie ihre Binnenmarktrechte geltend machen und ihr Fahrzeug dort kaufen wollen, wo es am billigsten ist.
Die Kommission legt nicht fest, wie das Vertriebsnetz eines Fahrzeugherstellers aussehen soll; sofern die Vereinbarung den Grundbedingungen für die Anwendung der Verordnung entspricht, ist bis auf die Festlegung einer schwarzen Liste von "Kernbeschränkungen", (schwerwiegenden Wettbewerbsschädigungen) alles erlaubt.
die entsprechenden Unter-
suchungen sowie eine
erläuternde Broschüre finden
sich auf der Website der
Kommission.
http://europa.eu.int/comm/
competition/car_sector

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