Deutschland: Einschränkungen in Ferienreisezeit
23.07.2010
LKW-Fahrverbot

Die Folge der vermehrten Reisetätigkeit sind Jahr für Jahr lästige Staus. Um dem entgegenzuwirken gibt es in Deutschland Einschränkungen für LKW. Folgende Fahrzeuge dürfen an Sonn- und Feiertagen in der Zeit von 0:00 bis 22:00 Uhr in Deutschland nicht verkehren: alle Lkw über 7,5 t, Anhänger hinter Lkw, unabhängig vom zulässigen Gesamtgewicht, Sattelkraftfahrzeuge zur Güterbeförderung bestehend aus Sattelzugmaschine und Sattelanhänger, sofern das zulässige Gesamtgewicht der Kombination 7,5 t überschreitet. Daneben gilt für LKW mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 7,5 Tonnen sowie Anhänger hinter Lastkraftwagen an allen Samstagen in der Zeit vom 1. Juli bis zum 31. August 2010 von 7:00 bis 20:00 Uhr auf bestimmten belasteten Autobahnen und Bundesstraßen jeweils in beiden Fahrtrichtungen das Ferienfahrverbot.
Info
Details zum LKW-Fahrverbot in der
Ferienreisezeit sowie die Verbotsstrecken finden Sie auf der Website des deutschen Bundesministeriums für Verkehr unter

DIE WIRTSCHAFT
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